«Selfie-Raser» von Gettnau verurteilt

19. August 2019, 20:39 Uhr
Der 30-Jährige war zweimal viel zu schnell unterwegs
© ZVG / Luzerner Gerichte
Der 30-Jährige war zweimal viel zu schnell unterwegs

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 30-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er zweimal mit seinem Auto viel zu schnell unterwegs war. In einem Fall hatte er seine Raserfahrt auch noch mit dem Handy gefilmt.

Im Februar 2018 blitzte die Polizei den im Kanton Bern wohnhaften Deutschen in Gettnau LU. Er fuhr mit seinem Auto 147 Stundenkilometer schnell, obwohl eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern galt. Damit machte er sich der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln schuldig, wie das Gericht im Urteil festhält, das es am Montag veröffentlichte.

Die Polizei nahm den Mann fest und stellte sein Mobiltelefon sicher. Darauf hatte er eine weitere Raserfahrt gefilmt. Laut den Ermittlungen hatte er im Juli 2017 in Langenthal bei einer Garage einen Audi RS4 zu einer Testfahrt ausgeliehen und bei Herzogenbuchsee die geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern gar um 73,5 Stundenkilometer überschritten.

In Traumauto in den Sitz drücken lassen

Gegenüber der Polizei hatte der Beschuldigte angegeben, dass er sich in seinem Traumauto einmal so richtig in den Sitz habe drücken lassen wollen. Wegen der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen und des Verwendens seines Handys während der Fahrt verurteilte ihn das Gericht zu 22 Monaten Freiheitsstrafe bedingt.

Die Probezeit beträgt drei Jahre. Neben einer Busse von 200 Franken muss der Mann die Gerichtsgebühr von über 3700 Franken bezahlen. Das Urteil wurde im abgekürzten Verfahren gefällt. Es ist rechtskräftig.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 20. August 2019 00:30
aktualisiert: 20. August 2019 00:30