Parlament lehnt Transparenz bei Mieten ab

9. September 2019, 19:45 Uhr
Die Volksinitiative des Luzerner Mieterverbandes wurde abgelehnt
© Tele 1
Die Volksinitiative des Luzerner Mieterverbandes wurde abgelehnt

Wie der Regierungsrat lehnt auch der Kantonsrat Luzern die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» ab. Diese will, dass Vermieter bei Wohnungsknappheit neuen Mietern mitteilen müssen, wie viel Zins sie vom Vormieter verlangt haben.

Die bürgerliche Mehrheit des Parlaments fand, dass diese sogenannte Formularpflicht unnötig, wirkungslos und bürokratisch sei. Sie lehnte die vom Mieterverband eingereichte Volksinitiative in der Schlussabstimmung mit 71 zu 49 Stimmen ab.

SP, Grüne und GLP argumentierten vergeblich, die Formularpflicht sei ein taugliches Mittel gegen überhöhte Mieten. Sie sei auch im Interesse der fairen Vermieter. Für das Argument, dass die Formularpflicht einen grossen administrativen Aufwand bringe, hatten sie kein Verständnis.

Der Mieterverband hat das Volksbegehren mit 4'332 Unterschriften eingereicht. Er verlangt, dass die Formularpflicht dann gelten solle, wenn im Kanton weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen frei sind. Dies ist jener Wert, den auch das Bundesgericht zur Festlegung von Wohnungsknappheit verwendet.

Regionale Unterschiede

Im Juni 2019 lag die Leerwohnungsziffer im Kanton Luzern bei 1,53 Prozent. 2013 betrug sie noch 0,7 Prozent, seither ist sie kontinuierlich gestiegen. Dabei gibt es aber erhebliche regionale Unterschiede.

Der Mieterverband begründete seine Initiative damit, dass die Mietwohnungen in der Schweiz zu teuer seien. Oft würden Hauseigentümer bei einem Mieterwechsel den Zins ohne Mehrwert anheben. Die Formularpflicht sei ein bewährtes Rezept gegen Exzesse.

Eine obligatorische Offenlegung des Mietzinses kennen derzeit die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich. Nidwalden schaffte sie jüngst ab, weil trotz Pflicht das Formular kaum verwendet worden war.

Formularpflicht

Der Regierungsrat hat schon heute gesetzlich die Möglichkeit, für den ganzen Kanton oder Teile davon die Formularpflicht einzuführen. Dagegen bezieht sich die Initiative auf den Leerwohnungsbestand im gesamten Kanton.

Für den Regierungsrat ist die geltende Regelung damit besser geeignet, um flexibel auf Veränderungen im Wohnungsmarkt zu reagieren. Da es keinen flächendeckenden Wohnungsmangel gebe, müsse an der heutigen Lösung auch nichts geändert werden.

Die GLP wollte das Recht, die Formularpflicht einzuführen, den Gemeinden geben. Sie regte deswegen einen Gegenvorschlag in diesem Sinne an, unterlag aber mit 71 zu 41 Stimmen. Der Regierungsrat argumentierte, dass ein solcher Gegenvorschlag vom Bundesrecht her nicht rechtens wäre.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 9. September 2019 19:44
aktualisiert: 9. September 2019 19:45