Hunde-Freilaufzone am Tribschenhorn kommt vors Bundesgericht

17. September 2019, 11:48 Uhr
Verein Pro Hund Tribschen fühlt sich negativ beeinträchtigt
© Stadt Luzern
Verein Pro Hund Tribschen fühlt sich negativ beeinträchtigt

Die geplante Freilaufzone für Hunde am Tribschenhorn in der Stadt Luzern wird ein Fall für das Bundesgericht. Der Verein Pro Hund Tribschen zieht seine Beschwere gegen die Pläne der Stadt Luzern weiter.

Die Luzerner Hundehalter wehren sich gegen den Bau der Hundefreilaufzone, weil diese aus ihrer Sicht zu klein ausfällt. Gleichzeitig würde die Hundefreilaufzone für die Hundehalter bedeuten, dass sie die Hunde am Tribschenhorn an die Leine nehmen müssten. Dies kritisiert der Verein Pro Hund Tribschen in einer Medienmitteilung.

Anders sieht dies jedoch das Luzerner Kantonsgericht. Es wies eine Beschwerde der Hundehalter ab mit der Begründung, die Hundehalter würden mit der Hundefreilaufzone nicht negativ eingeschränkt. Der Verein Pro Hund Trischen spricht jedoch von einer massiven Einschränkung. Aus diesem Grund ziehe man das Urteil weiter.

Die Hundefreilaufzone am Tribschenhorn wäre nach dem Churchill Quai und der Allmend die dritte in der Stadt Luzern.

veröffentlicht: 17. September 2019 08:21
aktualisiert: 17. September 2019 11:48