Fall Malters: Polizei definitiv freigesprochen
Erleichterung für die Luzerner Polizei: Sie hat sich im Fall Malters, bei dem sich im März vor drei Jahren eine Frau das Leben nahm, korrekt verhalten. Wie das Luzerner Kantonsgericht mitteilt, wird das Urteil nicht angefochten.
Im März 2016 hat die Luzerner Polizei nach stundelanger Verhandlungen die Wohnung einer Frau in Malters gestürmt. Eine 65-Jährige nahm sich dann das Leben. Der Fall hat damals schweizweit zu reden gegeben. Der Einsatz der Polizei wurde in Frage gestellt. Polizeikommandant Adi Achermann und der ehemalige Kripo-Chef Daniel Bussmann wurden mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert. Nach dem Bezirksgericht Kriens ist diesen Sommer auch das Luzerner Kantonsgericht zum Schluss gekommen, dass sie sich nicht falsch verhalten haben. Und damit auch nicht für den Suizid der Frau verantwortlich sind.
Da der Sohn der Frau den Fall nichts ans Bundesgericht weiterzieht, ist er damit abgeschlossen und rechtskräftig. Die Polizeiführung zeigte sich in einer Mitteilung erleichtert über den Entscheid. Polizeikommandant Adi Achermann:
«Das Urteil bestätigt uns in der Überzeugung, dass wir dabei gute Arbeit leisten.»