Kanton Luzern stoppt die Zersiedelung

30. Januar 2020, 19:12 Uhr
21 Luzerner Gemeinden müssen total 67 Hektaren Bauland auszonen

In 21 Luzerner Gemeinden müssen rund tausend Grundeigentümer insgesamt 67 Hektaren Bauland auszonen. Der Kanton folgt damit den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG). Die Regierung berechnete die Fläche zurückhaltend, erwartet aber Widerstand.

Auszonen sei kein Wunschjob, sagte Baudirektor Fabian Peter (FDP) am Donnerstag, als er vor den Medien in Luzern die Rückzonungsstrategie vorstellte. Aber: «So wie der Staat das Recht zum Bauen gibt, kann er es auch wieder wegnehmen», sagte Peter und verwies auf die Raumplanung, die vom Schweizer Stimmvolk 2014 angepasst wurde.

Das RPG besagt seither, dass Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind. Eingezontes Bauland muss demnach innert dieser Frist für bauliche Zwecke genutzt werden. Der Kanton Luzern verfügte 2018 über rund 570 Hektaren unüberbaute Bauzone. Rechnerisch gesehen würde die Fläche der Rückzonung 170 Hektaren betragen. Man sei bei der Berechnung bewusst von einem hohen Bevölkerungswachstum ausgegangen, sagte Peter.

Der Kanton setze die Rückzonungen auch nicht rechnerisch um, sondern beurteile sie nach Kriterien wie Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit. Und so komme man auf 67 Hektaren in 21 Gemeinden. Betroffen seien Tausende Grundeigentümer. Man habe den Spielraum ausgereizt und wolle nicht päpstlicher sein als der Papst, sagte Peter. Die Mindestanforderungen des Bundes seien in den Augen des Kantons aber erfüllt.

Ausschlaggebend für die Auszonungen sind etwa die Lage einer Parzelle innerhalb der Bauzone, die Erschliessung, die Bebaubarkeit, bestehende Bebauungs- und Gestaltungspläne oder die Frage, wie lange eingezontes Land nicht bebaut wurde. Der Kanton habe mit diesem Vorgehen nicht nur mehr Arbeit gehabt, er sei auch bewusst ein Risiko der rechtlichen Abgrenzung eingegangen. Andernfalls hätten mehr Flächen ausgezont werden müssen, was noch schwieriger gewesen wäre, sagte Peter.

Von Aesch bis Zell

Rückzonen müssen demnach:

Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.

veröffentlicht: 30. Januar 2020 18:41
aktualisiert: 30. Januar 2020 19:12