Kriminalgericht schickt Verkehrssünder ins Gefängnis

19. Februar 2020, 18:59 Uhr
Der 26-jährige Mann muss 4 Jahre und 11 Monate hinter Gitter

Verkehrsdelikte am Laufmeter, Missachtung des Feuerungsverbots und mangelnder Respekt gegenüber der Polizei: Das Kriminalgericht Luzern hat einen 26-jährigen Mann für sein deliktisches Verhalten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Liste der Delikte, für die das Kriminalgericht den Mann schuldig sprach, füllt eine ganze A4-Seite. Der Beschuldigte war demnach zu schnell unterwegs, überholte pflichtwidrig, fuhr an unübersichtlichen Stellen auf der Gegenfahrbahn. Er lenkte seinen Töff ohne Führerausweis und ohne Haftpflichtversicherung, schummelte mit den Kontrollschildern und hielt seine Maschine nicht in Schuss.

Weiter verursachte der Beschuldigte, so das Gericht, mit dem Töff unnötigen Lärm. Als die Polizei einschritt, befolgte er deren Weisungen nicht. Begangen hatte der Mann die Verkehrsdelikte in den Jahren 2014, 2015 und 2017 im Kanton Luzern.

Auch gegen Feuerverbot verstossen

Verurteilt wurde der Beschuldigte aber auch, weil er im Eigenthal gegen das Feuerverbot vom Sommer 2018 verstossen hatte, indem er ein Grillfeuer entfacht hatte. Auch hier zeigte er Mühe im Umgang mit Ordnungshütern: Zwar habe er nach längerer Diskussion mit einer Polizeipatrouille das Feuer gelöscht, doch habe er dann die Ordnungshüter beschimpft und gefilmt und schliesslich eine Zigarette ins Wiesland geworfen, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Nur von einem Tatvorwurf, dem des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wurde der Beschuldigte freigesprochen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zu einem Urteil von 2015. Dazu kommen eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Franken (total 2600 Franken) und eine Busse von 800 Franken. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf fast 27'000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte 42 Monate Gefängnis beantragt.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv und somit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 19. Februar 2020 17:00
aktualisiert: 19. Februar 2020 18:59