Kein fakultatives Referundum bei Steuererhöhungen

11. Juni 2015, 17:00 Uhr

Im Kanton Luzern kommen Steuererhöhungen auch weiterhin nicht grundsätzlich vors Volk. Das Luzerner Kantonsparlament hat einen entsprechenden Vorstoss der SVP abgelehnt. Dieser verlangte ein fakultatives Referendum für jede Steuerfussanpassung.

Gemäss heutigem Recht besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums erst bei einem Staatssteuerfuss von 1,6 Einheiten. Der aktuelle Steuerfuss liegt bei 1,5 Einheiten.

veröffentlicht: 31. Januar 2012 09:40
aktualisiert: 11. Juni 2015 17:00