Jetzt greift das neue Nachrichtendienstgesetz
Ab heute gilt das neue Nachrichtendienstgesetz. Das gibt dem Schweizerischen Geheimdienst ganz neue Möglichkeiten. So soll er Gefahren wie zum Beispiel Terrorismus besser überwachen können. Die Kritik aber verstummt nicht.
Mit dem heutigen Tag tritt das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Damit erhält der Schweizerische Geheimdienst neue Instrumente für die Überwachung von Gefahren wie zum Beispiel Terrorismus. Neu darf der Nachrichtendienst etwa Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen (Radio Pilatus berichtete). Besonders umstritten ist die so genannte Kabelaufklärung, die Überwachung der Kommunikation im Internet.
Auf diese Massenüberwachung soll der Geheimdienst verzichten, forderte der Verein Digitale Gesellschaft. «Mit der Kabelaufklärung ist jede und jeder verdächtig. Wer das Internet nutzt oder telefoniert, wird überwacht», warnte die Organisation in ihrer Medienmitteilung vom Donnerstag. Es handle sich um anlasslose Massenüberwachung, die das Grundrecht auf Privatsphäre schwerwiegend verletze.
Beschwerde beim Bund
Der Verein Digitale Gesellschaft hat sich nun über ein Gesuch beim Nachrichtendienst des Bundes beschwert. Demzufolge wird der Geheimdienst aufgefordert, die Kabelaufklärung zu unterlassen. Sofern der Geheimdienst dem Gesuch nicht entspricht, werde man den weiteren Rechtsweg beschreiten, droht der Verein Digitale Gesellschaft.
Kritik von Massenüberwachung übertrieben
Bevor es aber zu einer umfassenden und länger anhaltenden Überwachung mit der sogenannten Kabelaufklärung kommt, braucht es gemäss dem Bund einiges. Die Kabelaufklärung bedarf der Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Freigabe durch drei Bundesräte, nämlich durch die Vorsteher der Departemente des VBS, des EDA und des EJPD. Zudem wird die ganze Datensammlung und -bearbeitung durch verschiedene unabhängigen Kontrollinstanzen und Aufsichtsbehörden kontrolliert.
Irrelevante Informationen und Daten müssen gelöscht werden
Weiter werden potenziell nachrichtendienstlich relevante Informationen von nicht relevanten Informationen getrennt. Daten, die keinen Bezug zu einer Bedrohungslage aufweisen, dürfen nicht verwendet werden und werden vernichtet. Da die Genehmigung sich auch auf die Kategorien der verwendbaren Suchbegriffe erstreckt, können die Genehmigungsinstanzen auch sicherstellen, dass keine zu allgemeinen Suchbegriffe eingesetzt werden (wie Terror, Bombe, Waffe etc.).
Nachrichtendienst wird zukünftig stärker kontrolliert
Der Schweizer Nachrichtendienst wird mit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes stärker kontrolliert (Radio Pilatus berichtete). Eine neue unabhängige Aufsichtsbehörde prüft, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt.
Das Stimmvolk hat das neue Nachrichtendienstgesetz vor rund einem Jahr mit 65,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Es soll die Sicherheit in der Schweiz erhöhen und Landesinteressen schützen.