Vernetzt: Behörden sollen Bürger noch mehr überwachen dürfen
Vernetzt: Boris Macek zur geplanten Revision des Überwachungsgesetzes
Thomas ZesigerDass es in der modernen Kommunikation so etwas wie Privatsphäre nicht wirklich gibt, wissen wir spätestens seit Edward Snowden. Sei es beim Surfen, oder beim Versenden von E-Mails, man weiss nie, wer da so alles mitlauscht. Auch beim Telefonieren mit dem Handy kann man nicht sicher sein. Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden dürfen von Rechts wegen den Postverkehr und die Telekommunikation von Privatpersonen überwachen, um damit Verbrechen aufzuklären.
Nun wollen die Behörden ihre Befugnisse mit der Revision des entsprechenden Gesetzes sogar noch weiter ausbauen. Im Nationalrat wird entweder in der Herbst- oder Wintersession darüber beraten, der Ständerat hat die Revision bereits im März durchgewinkt.
Heikel sind dabei in Bezug auf die Freiheitsrechte insbesondere drei Punkte:
- Die Vorratsdatenspeicherung soll von bisher sechs auf neu 12 Monate verlängert werden.
- Internet-Dienstleister sollen dazu verpflichtet werden Nutzerdaten zu speichern und an die Behörden auszuhändigen. Dazu waren bisher nur Anbieter von Internetanschlüssen verpflichtet (Swisscom, upc Cablecom, Sunrise etc.). Neu würde dies auch Anbieter von E-Mail-Diensten, Clouds, Chats und Free-WLAN betreffen, also zum Beispiel Restaurants.
- Behörden dürften neu sogenannte Staatstrojaner einsetzen, um verdächtige Personen zu überwachen. Bei Trojanern handelt es sich um Programme, die unbemerkt Computer oder Smartphones ausspionieren und dabei Dienste wie Skype und Whatsapp abhören können.
Swisscom fürchtet hohe Kosten und Aushöhlung der Grundrechte
Bedenken bezüglich der Gesetzesrevision äussert unter anderem die Swisscom. Der Telekom-Riese hat sich überraschend deutlich gegen die Gesetzesrevision ausgesprochen. Man fürchtet nicht nur hohe Kosten, sondern stellt sich auch gegen eine stärkere Überwachung der Bevölkerung. Zudem haben Jungparteien von links und rechts bereits das Referendum angekündigt.