Das musst du beim E-Trotti-Fahren beachten
Ob in den Städten spontan per App eins ausleihen oder in ländlichen Gebieten per Mausklick selbst eins anschaffen: E-Trottis erobern die ganze Schweiz. Und sorgen gleichzeitig immer wieder für Diskussionsstoff: Gefährte liegen in den Innenstädten herum, die Anzahl Unfälle mit Schwerverletzten steigt. Vor einem Monat fuhr ein 13-Jähriger in Baar einen Rentner an – dieser musste schwer verletzt ins Krankenhaus. Vergangene Woche prallten zwei Jugendliche in Hergiswil mit E-Trottis in eine 6-Jährige und verletzten diese.
Hinzu kommt, dass nebst mehr Unfällen immer häufiger mit E-Trottis gegen das Gesetz verstossen wird. Das hat auch die Kantonspolizei Schwyz jüngst vermehrt bemerkt: «Bei Verkehrskontrollen ist uns aufgefallen, dass viele E-Trottinette ohne Fahrberechtigung nutzen», so der Chef Prävention der Kantonspolizei Schwyz, Pascal Simmen.
E-Trottinette darf man laut Gesetz erst ab 16 Jahren fahren. 14- bis 16-Jährige dürfen sie benutzen, wenn sie einen Mofa-Führerausweis (Kategorie M) haben.
E-Trotti ist kein Kickboard
Viele Eltern unterschätzen die E-Trottis allerdings: «Schulen haben uns gemeldet, dass deutlich Jüngere unberechtigterweise den Schulweg mit dem E-Trotti bestreiten», so Simmen weiter. Das sei höchst problematisch. «Man stellt sich vor, ein 14-Jähriger, der weder Velo noch Auto fährt und den Verkehr überhaupt noch nicht kennt, fährt mit 20 km/h durchs urbane Gebiet – das ist sehr bedenklich.»
Weiter würden viele Personen das E-Trotti mit dem gewöhnlichen Kickboard verwechseln und auf dem Trottoir fahren: «Dabei gilt es zu beachten, dass das Kickboard juristisch gesehen ein Spielzeug ist, welches aufs Trottoir gehört. Ein E-Trotti wird juristisch aber wie ein E-Bike behandelt und muss klar auf die Strasse.»
So geht es
Damit mehr Klarheit darüber herrscht, wie das Fahren mit E-Trottinetten geht, hat die Kantonspolizei Schwyz nun präventiv ein Merkblatt erstellt. Gemäss Strassenverkehrsrecht gilt für die E-Trottis dasselbe wie für die E-Bikes:
- E-Trotti darf man nicht auf dem Trottoir fahren. Es muss auf Radwegen und Radstreifen gefahren werden – falls diese nicht vorhanden sind, ist der rechte Strassenrand zu benutzen.
- Die Verhaltensweise im Verkehr ist wie beim Velofahren: Richtungswechsel muss man per Handzeichen angeben.
- Das E-Trotti benötigt Bremsen, Vorder- und Rücklichter und eine Klingel.
- Das Fahren mit Licht ist auch tagsüber obligatorisch.
- Man darf nicht zu zweit fahren.
- Das E-Trotti darf nicht schneller als 20 km/h auf der Strasse fahren. Ausserdem darf die Leistung des Motors nicht mehr als 500 Watt betragen.
- Ein Kontrollschild benötigt man nicht.
- Ein Helm ist ebenfalls nicht zwingend, wird aber von der Polizei empfohlen.