Gefährlicher Boom

Das musst du beim E-Trotti-Fahren beachten

Livia Barmettler, 30. Mai 2023, 11:17 Uhr
Beliebt – aber nicht ungefährlich: Der E-Trotti-Boom führt zu mehr Unfällen. (Symbolbild)
© Kantonspolizei Schwyz
Die Sonne scheint, es ist angenehm warm: Perfekt, um vom ÖV aufs E-Trotti umzuschwenken. Die leisen und abgasfreien Zweiräder sind im Frühling und Sommer besonders beliebt. Gleichzeitig sorgen sie sicherheitstechnisch immer wieder für Diskussionen. Jüngst auch im Kanton Schwyz: Die Kantonspolizei gibt jetzt Tipps, wie du sicher mit dem E-Trotti unterwegs bist.

Ob in den Städten spontan per App eins ausleihen oder in ländlichen Gebieten per Mausklick selbst eins anschaffen: E-Trottis erobern die ganze Schweiz. Und sorgen gleichzeitig immer wieder für Diskussionsstoff: Gefährte liegen in den Innenstädten herum, die Anzahl Unfälle mit Schwerverletzten steigt. Vor einem Monat fuhr ein 13-Jähriger in Baar einen Rentner an – dieser musste schwer verletzt ins Krankenhaus. Vergangene Woche prallten zwei Jugendliche in Hergiswil mit E-Trottis in eine 6-Jährige und verletzten diese.

Hinzu kommt, dass nebst mehr Unfällen immer häufiger mit E-Trottis gegen das Gesetz verstossen wird. Das hat auch die Kantonspolizei Schwyz jüngst vermehrt bemerkt: «Bei Verkehrskontrollen ist uns aufgefallen, dass viele E-Trottinette ohne Fahrberechtigung nutzen», so der Chef Prävention der Kantonspolizei Schwyz, Pascal Simmen.

E-Trottinette darf man laut Gesetz erst ab 16 Jahren fahren. 14- bis 16-Jährige dürfen sie benutzen, wenn sie einen Mofa-Führerausweis (Kategorie M) haben.

E-Trotti ist kein Kickboard

Viele Eltern unterschätzen die E-Trottis allerdings: «Schulen haben uns gemeldet, dass deutlich Jüngere unberechtigterweise den Schulweg mit dem E-Trotti bestreiten», so Simmen weiter. Das sei höchst problematisch. «Man stellt sich vor, ein 14-Jähriger, der weder Velo noch Auto fährt und den Verkehr überhaupt noch nicht kennt, fährt mit 20 km/h durchs urbane Gebiet – das ist sehr bedenklich.»

Weiter würden viele Personen das E-Trotti mit dem gewöhnlichen Kickboard verwechseln und auf dem Trottoir fahren: «Dabei gilt es zu beachten, dass das Kickboard juristisch gesehen ein Spielzeug ist, welches aufs Trottoir gehört. Ein E-Trotti wird juristisch aber wie ein E-Bike behandelt und muss klar auf die Strasse.»

So geht es

Damit mehr Klarheit darüber herrscht, wie das Fahren mit E-Trottinetten geht, hat die Kantonspolizei Schwyz nun präventiv ein Merkblatt erstellt. Gemäss Strassenverkehrsrecht gilt für die E-Trottis dasselbe wie für die E-Bikes:

  • E-Trotti darf man nicht auf dem Trottoir fahren. Es muss auf Radwegen und Radstreifen gefahren werden – falls diese nicht vorhanden sind, ist der rechte Strassenrand zu benutzen.
  • Die Verhaltensweise im Verkehr ist wie beim Velofahren: Richtungswechsel muss man per Handzeichen angeben.
  • Das E-Trotti benötigt Bremsen, Vorder- und Rücklichter und eine Klingel.
  • Das Fahren mit Licht ist auch tagsüber obligatorisch.
  • Man darf nicht zu zweit fahren.
  • Das E-Trotti darf nicht schneller als 20 km/h auf der Strasse fahren. Ausserdem darf die Leistung des Motors nicht mehr als 500 Watt betragen.
  • Ein Kontrollschild benötigt man nicht.
  • Ein Helm ist ebenfalls nicht zwingend, wird aber von der Polizei empfohlen.
Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 30. Mai 2023 11:17
aktualisiert: 30. Mai 2023 11:17