Neue Sicherheitsstandards

Diese elektronischen Helferli in Autos werden Pflicht

Peter Helfenstein, 8. April 2024, 06:16 Uhr
Fahrassistenzsysteme sind seit 1. April 2024 Pflicht.
© Keystone/OBS/FORD MOTOR COMPANY SWITZERLAND SA
Seit dem 1. April 2024 sind in der Schweiz bei neu eingeführten Autos neue Assistenz-Systeme und Unfalldatenschreiber obligatorisch. Zudem müssen schnelle E-Bikes neuerdings mit einem Tachometer ausgestattet werden.

Spur- und Bremsassistenten, Parkpiepser oder Rückfahrkameras: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind sich bereits heute an die verschiedenen Assistenzsysteme gewöhnt. Nun werden die Fahrassistenzsysteme für Neuwagen obligatorisch. Neu warnen die Systeme beispielsweise vor Müdigkeit oder Ablenkung, machen automatisch eine Notbremsung oder unterstützen beim Abbiegen.

Überwachung des Fahrers

Cihan Pinar ist Verkaufsleiter beim Hammer Auto Center in Emmenbrücke. Bei «seinen» Automarken gehören die meisten Assistenzsysteme bereits seit längerer Zeit zur Grundausstattung. Jene zur Erkennung von Ablenkung und Müdigkeit sind jedoch neu. «Von nun an werden im Auto Warnsignale aufleuchten, wenn der Fahrer beispielsweise durch sein Natel abgelenkt ist und nicht auf den Strassenverkehr achtet». Funktionieren wird dies dank der Überwachung der Augen des Fahrers oder der Fahrerin.

Die neuen Vorschriften würden nur neu eingeführte Modelle betreffen, betont der Verkaufsleiter. Im europäischen Markt seien die meisten Assistenzsysteme aber sowieso schon üblich.

Trotzdem: Ganz alle Neuwagen waren bisher nicht mit diesen Assistenzsystemen ausgerüstet. «Vereinzelt ist es bisher noch vorgekommen, dass Kleinwagen ohne Assistenzsysteme verkauft wurden», bestätigt Pinar gegenüber PilatusToday und Tele 1. Die bereits verkauften Autos müssten aufgrund der neuen Regeln für neu eingeführte Fahrzeuge denn auch nicht aufgerüstet werden.

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Der Fachmann begrüsst die neuen Regelungen. «Die Warnsignale können helfen, Auffahrkollisionen zu verhindern», sagt Cihan Pinar. Nicht selten liessen sich Fahrerinnen und Fahrer im Auto ablenken – zum Beispiel vom Natel.

Tachometer für E-Bikes

Auch für Velofahrer gibt’s eine Neuerung. Ein schnelles E-Bike hat eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Seit dem 1. April müssen neue solche Modelle mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Dabei geht es darum, dass auch E-Bikes die Höchstgeschwindigkeiten in 20-er- und 30-er Zonen einhalten müssen. Wer bereits ein solches schnelles E-Bike hat, muss dieses bis am 1. April 2027 nachrüsten.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 8. April 2024 06:16
aktualisiert: 8. April 2024 06:16