Helikopter-Unfall Bürglen

Für Piloten sind viele Gefahren unbekannt

Caspar van de Ven, 9. Februar 2021, 18:51 Uhr

Quelle: Tele 1

Antennen, Seilbahnen oder Heuseile: Luftfahrthindernisse sind für Piloten und Passagiere eine grosse Gefahr. Und oft ist nicht klar, wo sie sich befinden. Unfälle, die mit entsprechenden Informationen verhindert werden könnten.

Montag, der 8. August 2018. Um 07.44 Uhr startet der Pilot des Helikopters HB-ZDX von der Basis in Erstfeld in Richtung Schwand (UR). Es ist sein erster Einsatz in diesem Gebiet. Zusammen mit zwei Flughelfern hat der Pilot den Auftrag, oberhalb von Bürglen Wildheu zu transportieren. Vor der Landung beschliesst die Besatzung, die Hindernissituation nochmals aus der Luft zu beurteilen. Doch weder aus der Luft noch vom Boden aus kann die Besatzung ein Hindernis entdecken. Auch die elektronische Karte macht auf keine Gefahren aufmerksam. Erst kurz vor der Landung sieht der Pilot auf der rechten Seite des Helikopters ein Seil.

Pilot meldet «Kabel» – doch da knallte es schon

Im selben Moment, als der Pilot «Kabel» meldet, ist es passiert: Ein lauter Knall, der Helikopter berührt das Hindernis mit den Hauptrotorblättern. Unter starken Vibrationen beginnt er zu steigen. Umgehend drückt der Pilot den Helikopter wieder nach unten. «Die einzige Überlebenschance bestand darin, direkt wieder zu landen», wird der Pilot im Unfallbericht zitiert. Der Entscheid war richtig, der Helikopter setzt auf dem Boden auf, niemand wird verletzt.

Abladeplatz wo die HB-ZDX mit dem Heuseil (gestrichelte rote Linie) kollidierte (roter Kreis).

© Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST)

Viele Luftfahrhindernisse sind unbekannt

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST hat nun ihren Bericht zum Vorfall am 8. August 2018 veröffentlicht. Sie kommt zum Schluss: Der Helikopter war in einwandfreiem Zustand und auch beim Piloten sind keine Hinweise auf eine Verminderung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit festgestellt worden. Das Heuseil sei schlicht nicht in der Luftfahrthindernisdatenbank erfasst gewesen – ein häufiges Problem.

Schadensbild an den Hauptrotorblättern sowie am Rotorkopf (rote Kreise).

© Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST)

Seit 1973 müssen solche Hindernisse in der Schweiz gemeldet werden. Dies sofern sie eine Höhe von 25 Metern überschreiten. Für Hindernisse unterhalb von 25 Metern gibt es keine Meldepflicht. In Eigeninitiative bemüht sich die Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) um eine Lösung, alle «tiefen» Hindernisse systematisch zu erfassen und diese in elektronischer Form darzustellen. Dafür verlangt die REGA von den Landeigentümern aber eine Gebühr von 100 Franken. Da aber die Landeigentümer für die Meldung verantwortlich sind und sie auch bezahlen müssen, werden sie nicht konsequent gemacht. Selbst die SUST bemerkt im Bericht, dass dieser Umstand «keine motivierende Wirkung hat». Sie spricht sich daher für eine allgemeine Meldepflicht von potenziell gefährlichen Seilen und Leitungen aus. Der

Zudem ist die bisherige Bewilligungspflicht von Luftfahrthindernissen von über 25 Metern ab Anfang 2019 von einem gebührenfreien System abgelöst worden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL stellt den Eigentümern von Luftfahrthindernissen ein elektronisches Registrierungssystem gratis zur Verfügung.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 9. Februar 2021 18:55
aktualisiert: 9. Februar 2021 18:55