Luzerner Fest 2018

Jetzt spricht der Angeklagte: «Man sucht einen Sündenbock»

Sven Brun, 7. Februar 2023, 17:56 Uhr
Feuerwerk zum Abschluss: 2018 fand das letzte Luzerner Fest statt. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Beim Luzerner Fest 2018 sind knapp 50'000 Franken verschwunden. Schuld soll ein ehemaliger, langjähriger Platzchef gewesen sein. Er weist vor Gericht die Anschuldigungen von sich und gibt sich kämpferisch.

Pünktlich um 13.30 Uhr am Dienstagnachmittag betrat der Beschuldigte mit Kapuzenpulli, Jeans und braunen Stoffschuhen den Saal im Luzerner Kriminalgericht. Im Gespräch vor der Verhandlung zeigte sich der 50-Jährige sichtlich entspannt: «Ich bleibe bei meinen Aussagen.» Der ehemalige Platzchef am Luzerner Fest weist weiterhin die wesentlichen Anschuldigungen deutlich von sich: «Es gibt keinen Grund für mich, nervös zu sein.»

Vorgeworfen wird ihm mehrfache Veruntreuung oder ungetreue Geschäftsbesorgung – die Staatsanwaltschaft unterbreitete dem Kriminalgericht zwei Alternativklagen mit unterschiedlichen möglichen Tatabläufen. Die Rede ist von rund 47'000 Franken, die der Beschuldigte entweder in die eigenen Taschen gesteckt hatte. Oder aber, dass er so schludrig gearbeitet hätte, dass sich andere Personen unrechtmässig bereichern konnten. Die Staatsanwältin forderte für beide Klagen mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Der Verteidiger verlangte vom Kriminalgericht, seinen Mandanten von jeder Schuld freizusprechen. Zum Vorwurf der Veruntreuung fehle ein Beweis. Zur Alternativklage der ungetreuen Geschäftsbesorgung sagte der Anwalt, der ehemalige Platzchef hätte womöglich Fehler gemacht: «Aber der Vorsatz fehlt.» Das «Trauerspiel» soll beendet werden. Damit meinte der Verteidiger die lange Vorgeschichte.

65'000 Franken Schulden stehen im Raum

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Beschuldigte damals wie heute mit grossen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Die Staatsanwältin sprach von Verlustscheinen in Höhe von rund 65'000 Franken. Der Beschuldigte sei also auf Geld angewiesen, erklärte sie als mögliches Motiv.

Der Beschuldigte selbst erläuterte, dass er kein Vermögen besitze und regelmässig 200 Franken pro Monat ans Betreibungsamt schicken müsse. Auf die Vorwürfe, er hätte auf grossem Fusse gelebt, antwortete er: «Ich habe meinen Lebensstil nicht geändert. Für etwas arbeitet man.» Sein Verteidiger betonte: «Mein Mandant ist ein korrekter Mensch.» Er müsse zwar Schulden zurückzahlen, er helfe aber auch gerne anderen Menschen.

Im Gerichtssaal wortkarg, danach sagte er seine Meinung

Die Verhandlung empfand der Beschuldigte als «langweilig», wie er danach auf Anfrage sagte. «Es hat sich ja nicht geändert.» Auf die zig Fragen der Richterin antwortete er in den allermeisten Fällen mit: «Gemäss Aussagen beim Bezirksgericht.» Damit wies er auf früher getätigte Aussagen hin – sein Standpunkt änderte sich nicht. Die Richterin zeigte sich sehr geduldig und musste das ein oder andere Mal schmunzeln, als der Beschuldigte bereits vor dem Ende ihrer Frage erneut mit: «Gemäss Aussagen beim Bezirksgericht», antwortete.

«Ich empfinde die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft als unfair», sagt er. Er bestreitet nicht, dass Geld fehlt. Verantwortlich dafür sei er jedoch nicht. «Man sucht nun einfach einen Sündenbock.» Die Staatsanwaltschaft würde verzweifelt versuchen, etwas zu finden. «Ich kann aber definitiv in Ruhe schlafen.»

Mit dem Luzerner Fest hätte er abgeschlossen. «Ich werde selbst sicherlich nicht mehr an solchen Veranstaltungen mithelfen.» Gemäss seinen Angaben rechne er in rund einer Woche mit ersten Informationen. Klar ist, wird das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausfallen, ist es noch nicht vorbei: «Dann würden wir es ganz sicher weiterziehen», gibt er sich kämpferisch.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 7. Februar 2023 19:22
aktualisiert: 7. Februar 2023 19:22