Zentralschweiz

Zentralschweizer Kantone weisen «Knauserei»-Vorwürfe bei Krankenkassen-Prämien zurück

Zentralschweizer Kantone

«Knauserei»-Vorwürfe bei Prämien-Verbilligungen zurückgewiesen

Sven Brun, 31. August 2023, 18:07 Uhr
Krankenkassen-Prämien sind ein häufig diskutiertes Thema in der Bevölkerung.
© PilatusToday
Die Krankenkassen-Prämien steigen, die Verbilligungen halten jedoch nicht Schritt. Der Gewerkschaftsbund warf den Kantonen Knauserei vor. In der Zentralschweiz weist man diesen Vorwurf nun jedoch vehement zurück.

21 von 26 Kantone sollen im vergangenen Jahr weniger Prämienverbilligungen ausbezahlt haben, als budgetiert wurde. Zudem seien in verschiedenen Kantonen die Budgets nicht im Gleichschritt mit den jährlichen Prämien-Anstiegen erhöht worden. Dies berichtete der «Tages-Anzeiger» gestützt auf Berechnungen des Schweizer Gewerkschaftsbundes (SGB).

Als Beispiel rechnete der «Tagi» vor, dass der Kanton Zürich 490 Millionen für Prämien-Verbilligungen bereitgestellt hat, der Bevölkerung jedoch lediglich 389 Millionen ausbezahlt wurden. Eine Differenz von rund 100 Millionen Franken.

Zentralschweizer Kantone relativieren und weisen «Knauserei»-Vorwurf zurück

Ein Blick auf die Zentralschweiz zeigt, dass solche Berechnungen stets mit einer gewissen Vorsicht eingeordnet werden müssen. Der SGB wirft nämlich fünf Kantonen aus unserer Region «Knauserei» vor. Luzern, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden hätten in den vergangenen Jahren ihre Budgets für Prämien-Verbilligungen reduziert. Auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1 zeigt sich jedoch, dass dieser Vorwurf vielerorts relativiert werden muss.

Im Kanton Luzern wurden beispielsweise 2020 zuerst 197,6 Millionen für das Jahr 2021 budgetiert. Im Herbst 2021, als der Bund die Prämienhöhe für das Folgejahr kommunizierte, wurde dieser Betrag dann auf 201,5 Millionen Franken erhöht. Ausbezahlt wurden schliesslich 201,3 Millionen – eine Differenz von nur gerade 200'000 Franken. Das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement erläutert, dass es daher auch auf die verwendeten Daten für die Berechnungen ankommen würde. «Je nach verwendeter Datenquelle und der Tatsache, ob eine Abweichung von 0,1 Prozent als Unterschreitung bezeichnet werden kann, wird der Tages-Anzeiger zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen.»

Der Kanton Luzern lieferte auch eine Antwort auf den Vorwurf, das Budget sei in den vergangenen Jahren reduziert worden: «Die Prämienentwicklungen sind kaum verlässlich zu prognostizieren.» Daher lege der Regierungsrat erst jeweils im November des Vorjahres fest, wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, und passe das Budget jeweils an. Alles in allem sei daher die Zahl der Antragsberechtigten nicht gesunken. Häufig sei das Budget sogar teilweise deutlich überschritten worden.

Kanton Zug: Wirkung wichtiger als Budget

Im Kanton Zug fokussiert man sich auf die Wirkung und nicht auf das Budget. «Konkret: Kein Haushalt in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen soll mehr als acht Prozent des Einkommens für die Prämien bezahlen müssen», schreibt Regierungsrat Martin Pfister. Der Sozialdirektor verweist zudem auf eine spannende Studie:

Ein Vergleich zwischen den Kantonen zeigt: Die Zentralschweiz schneidet gut ab.

© BAG

Die Studie des BAG zeigt, wie viel Prozent des Einkommens die untersuchten Haushalte nach Abzug der Prämienverbilligungen für ihre Krankenkassen aufwenden müssen. Die Zentralschweizer Kantone schneiden dabei überdurchschnittlich gut ab. Im Kanton Zug ist der Anteil sogar weitaus am kleinsten.

Systemwechsel in Obwalden, Anmeldeformular in Nidwalden

Dass im Kanton Obwalden nicht das ganze geplante Budget ausbezahlt wurde, hänge mit verschiedenen Gründen zusammen: Verzicht, Militärdienst, Änderung des Einkommens oder Todesfälle zählt das Volkswirtschaftsdepartement als Beispiele auf. Auch konnten aufgrund eines Systemwechsels noch nicht alle Beträge für das Jahr 2022 ausbezahlt werden. Wie der Kanton Zug verweist auch Obwalden auf die BAG-Studie, bei der der Kanton die dritttiefste Netto-Prämienbelastung erreicht.

Im Kanton Nidwalden laufen die Prozesse wiederum etwas anders. Personen, die Anspruch auf eine Verbilligung haben (gemäss Steuerwerten), erhalten ein Anmeldeformular zugestellt. «Unter anderem aufgrund fehlender Daten oder Personen, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, aber keine beantragt haben, lagen die Auszahlungen unter dem Budget 2022», schreibt der Kanton. Dass zum ersten Mal die tatsächliche Prämie und nicht eine Richtprämie berücksichtigt wurde bei den Berechnungen, führte zudem zu Rückzahlungen.

Uri fordert Einsparungen im Gesundheitswesen

In Uri haben seit Jahren zirka 30 Prozent der Bevölkerung Anspruch auf eine Prämienverbilligung. «In den letzten beiden Jahren hat sich der Anteil auf über 36 Prozent erhöht», erklärt das Amt für Gesundheit. Es würde daher auch der Mittelstand profitieren. Der Kanton fordert, dass auf Bundesebene mit namhaften Einsparungen die stetigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bekämpft werden. Daraus soll eine Prämiensenkung resultieren. «Mit der jährlichen Erhöhung der Prämienverbilligungssumme kann die Ursache nicht bekämpft werden.»

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 31. August 2023 18:07
aktualisiert: 31. August 2023 18:07