Kinderpornografie

10'000 Mädchen angeschrieben: Luzerner wegen Pornografie verurteilt

Caspar van de Ven, 20. Juli 2023, 05:50 Uhr
Sexuelle Handlungen mit Kindern: Mann zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
© Getty
Ein 45-jähriger Luzerner hat während acht Jahren über 10'000 minderjährige Mädchen kontaktiert. Mit mehr als 100 von ihnen kam es zum Austausch von Nacktbildern, teilweise auch gegen Geld. Nun ist der Mann verurteilt worden.

Er war zwischen 2012 und 2020 auf verschiedenen Social-Media-Plattformen unterwegs. Um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, schrieb der 45-Jährige über 10'000 minderjährige Mädchen an, die zum Tatzeitpunkt zwischen 10 und 17 Jahre alt waren. Der Beschuldigte selbst gab sich als 18- oder 19-jährigen Mann aus.

Kinderpornografie und Nötigung

Seine Masche sei immer ähnlich gewesen: Zuerst umgarnte er die Mädchen mit Komplimenten und Versprechungen. Oft mit Erfolg: Über hundert der 10'000 kontaktierten Mädchen sandten dem Beschuldigten Nacktbilder von sich. Teilweise sandte er auch eigene Nacktbilder zurück – aber immer darauf bedacht, seine richtige Identität zu verbergen.

Besonders perfide ging er in einem Fall gegen eine 13-Jährige vor: Diese schrieb dem Mann, dass sie keinen Kontakt mehr mit ihm haben werde, da sie einen Freund gefunden habe. Daraufhin liess der Mann verlauten, dass sie sein Leben zerstört habe – und er jetzt ihr Leben zerstören müsse. So habe er sie dazu bewegen können, mehr Nacktbilder von sich zu schicken.

Einigen Mädchen bot der Mann zudem Geld an, sollten sie ihm entsprechende Nacktbilder und Videos schicken. Andere brachte er dazu, live vor der Kamera sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.

18 Monate auf Bewährung

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Mann nun zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Da die Strafe auf Bewährung ausgesprochen wurde, muss der Mann nur dann ins Gefängnis, wenn er sich in den nächsten drei Jahren etwas Weiteres zuschulden lassen kommt.

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Die Strafe fiel unter anderem auf Bewährung aus, weil sich der Luzerner selbst angezeigt hatte und komplett geständig ist. Hätte er das nicht gemacht, wären die Taten nicht ans Licht gekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 20. Juli 2023 05:50
aktualisiert: 20. Juli 2023 05:50