Nach der Grillparty

18-Jährige wirft 52-Jährigem Schändung vor

3. Mai 2023, 13:50 Uhr
Beim Fall vor dem Luzerner Kriminalgerichtgehen die Aussagen weit auseinander (Archivbild).
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Es soll nach einem Grillfest und dem Gang ins Pool geschehen sein. Die junge Frau wirft dem Mann vor, sie im eigenen Bett geschändet zu haben. Dem sei der Konsum von Schlaftabletten und Alkohol vorausgegangen. Der Angeklagte sagt: «Es kam nie zum Sex».

Sowohl die Privatklägerin wie auch der Mann wurden von der Richterin am Luzerner Kriminalgericht befragt. Dabei unterscheiden sich die Versionen der beiden Seiten diametral.

Aber zuerst zur Vorgeschichte: An einem Augustabend waren die 18-Jährige und der 52-Jährige teil einer Grillparty. Das berichtet die «Luzerner Zeitung». Als die Gäste den Garten verliessen, hätten sich die Beiden in den Pool begeben. Dort sei es zu den ersten Übergriffen gekommen, wie die Frau in ihrer Aussage schildert.

Frau sagt, sie sei wegen Alkohol und Tabletten wehrlos gewesen

Als sie schlafen gehen wollte, habe sie den Mann gebeten die Wohnung zu verlassen. Stattdessen sei der Mann zu ihr ins Bett gekommen. Sie sei unter dem Einfluss von Alkohol und Schlaftabletten gestanden. Deshalb habe sie sich nicht dagegen wehren können, was folgte: Der Beschuldigte drang in sie ein. Am Morgen sei sie dann ohne Leggins aufgewacht.

Beschuldigter: Da ist nichts gewesen

Dieser Schilderung widersprechen der Beschuldigte und sein Verteidiger. Die Richterin fragte ihn unter anderem, ob er denn alleine lebe. Des Beschuldigten Antwort: «Frauen wollte ich nicht, ich wurde schon einige Male verarscht». Die Richterin fragte nach: «Dann ist das hier auch eine Verarschung?» Der Beschuldigter erwiderte: «Ja, weil nichts gewesen ist.»

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigerin der Frau widersprechen dieser Auslegung. Sie bringen Chats zwischen dem Beschuldigten und der Vermieterin ins Spiel. Dort schrieb der Beschuldigte: «Beide wollten es.»

Genugtuung von 7000 Franken oder Freispruch?

Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine bedingte Strafe wegen Schändung von 18 Monaten und eine Genugtuung von 7000 Franken. Die Gegenseite plädiert wiederum auf einen Freispruch. Die Anzeige der Frau sei zu spät erfolgt, sie habe keinen DNA-Test gemacht und auf einen Arztbesuch verzichtet.

(red.)

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Quelle: Luzerner Zeitung
veröffentlicht: 3. Mai 2023 10:17
aktualisiert: 3. Mai 2023 13:50