Beschwerden abgewiesen

Dank Urteil: Hochwasser-Projekt an der Reuss grossen Schritt weiter

22. Dezember 2023, 09:04 Uhr
Die Reuss im Kanton Luzern soll breiter werden, um bei Hochwasser nicht über die Ufer zu schwappen.
© Kanton Luzern
Im Mai 2022 genehmigte die Luzerner Kantonsregierung das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss», um künftige Hochwasserereignisse wie jenem vom August 2005 im Reusstal zu verhindern. Das Kantonsgericht hat nun zwei Urteile gefällt, bei denen die Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen wurden. Es sind jedoch noch Beschwerden von betroffenen Grundeigentümern ausstehend.

Das Hochwasserereignis vom August 2005 hat im Reusstal in den Gebieten entlang der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Damals hat der Kanton Luzern Sofortmassnahmen lanciert und das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze.

Im Beitrag vom Juni 2022 werden die konkreten Massnahmen erklärt:

Wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt, sind gegen die Projektbewilligung im Sommer 2022 beim Kantonsgericht insgesamt sechs Beschwerden eingereicht worden. Umweltorganisationen kritisierten unter anderem, das 200 Millionen Franken teure Projekt stamme konzeptionell aus dem Jahr 2008 und berücksichtige weder die Biodiversitätskrise noch die heutige Gesetzeslage. Das Kantonsgericht hat die Beschwerden der Umweltverbände nun aber abgewiesen. Das Gericht erachtet das Projekt als angemessen und verhältnismässig.

Für Regierungspräsident Fabian Peter ein wichtiger Erfolg: «Wir hoffen nun, dass der dringend notwendige Hochwasserschutz und die Aufwertung baldmöglichst umgesetzt werden können und nicht durch weitere Gerichtsverfahren verzögert werden.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – sie können von den Beschwerdeführenden ans Bundesgericht weitergezogen werden. Noch hängig sind am Kantonsgericht Beschwerden von betroffenen Grundeigentümern. Darüber wird das Kantonsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

(red.)

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 22. Dezember 2023 09:04
aktualisiert: 22. Dezember 2023 09:04