Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen im neuen Jahr
Der Jahreswechsel bedeutet nicht nur frische Kalenderblätter und gute Neujahrsvorsätze, sondern auch Veränderungen in unseren Gesetzbüchern. Unsere Zentralschweizer Politikerinnen und Politiker haben auch im 2023 eine Vielzahl an Anpassungen unternommen.
Auch auf nationaler Ebene gab es einige Änderungen.
Teilrevision der Sozialhilfe im Kanton Zug
«Mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wird die Werkzeugpallette zur Abklärung der Verhältnisse erweitert», schreibt der Kanton Zug in einer Mitteilung. Die Mitwirkungspflicht der hilfesuchenden Person würde dabei ausgedehnt. Zusätzlich könne bei Verdacht auf unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfeleistungen unter gewissen Voraussetzungen Observationen angeordnet werden.
Weiter gibt es kleine Anpassungen im Steuergesetz und in der Verordnung zum Planungsgesetz. Auch bei Leistungen für Menschen mit Behinderung gibt es Änderungen. So können diese künftig vermehrt über stationäre und ambulante Betreuung wählen. Zudem wird die Behindertengleichstellung durch einen Aktionsplan gefördert, schreibt der Kanton Zug weiter. Die detaillierten Informationen findest du hier.
Änderung im Pflegegesetz des Kantons Luzern
Wer im Kanton Luzern Angehörige pflegt, soll eine Zulage und Gutscheine für Entlastungsangebote bekommen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Es handelt sich dabei um den Gegenentwurf zur abgelehnten «Privatpflege- und Betreuungsinitiative».
Zudem wird die Asylverordnung im Kanton Luzern verändert. Die Beiträge der Asylsozialhilfe und die Nothilfe der übrigen Ausländerinnen und Ausländer werden angepasst. Diese werden nun auf zehn Franken pro Person und Tag erhöht.
Weiter übernimmt der Kanton Luzern ab dem neuen Jahr die Kosten für die Covid-19-Impfungen. Per Ende 2023 läuft die Kostenübernahme durch den Bund aus. Jetzt übernimmt der Kanton diese Lücke. Alle detaillierten Gesetzesänderungen des Kantons Luzern findest du hier.
In Obwalden startet BYOD für die Kantonsparlamentarier
«Bring your own device» – so lautet die Devise des Obwaldner Kantonsparlaments ab dem neuen Jahr. Das bedeutet für die entsprechenden Politikerinnen und Politiker, dass sie ab jetzt mit ihrer eigenen technischen Ausrüstung arbeiten müssen. Dafür erhalten sie eine IT-Infrastrukturentschädigung, schreibt der Kanton gegenüber PilatusToday und Tele 1.
Weiter wird das Steuergesetz modernisiert. Dies bleibt aber gemäss dem Kanton Obwalden ohne direkte Auswirkungen für die Bevölkerung. Die Gebühren für Grundstückschätzungen werden leicht erhöht und auch die Aufnahmebedingungen für die Fachmittelschule und Berufsmatura werden angepasst. Meist handelt es sich aber um Anpassungen an die Bestimmungen des Bundes. Die detaillierten Informationen sind hier ersichtlich.
Nidwalden stärkt die Pflege und Landwirtschaft
In Nidwalden gibt es eine ganze Palette von Gesetzen und Verordnungen, die per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die detaillierte Übersicht kannst du hier einsehen. Nebst der Erhöhung der Pflegetaxen, wird auch das neue Landwirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt.
Mit genau dieser stellt der Kanton Nidwalden 6,9 Millionen Franken für die Förderung der Landwirtschaft zur Verfügung. Dies für den Zeitraum von 2024 bis 2027. Der Kredit soll helfen, die Betriebe wirtschaftlicher zu machen und die Regionalität wie auch die Umweltfreundlichkeit zu fördern.
Später im Jahr gibt es noch einen grossen Pflege-Brocken zu bewerkstelligen: Ab dem 1. Juli soll in Nidwalden nämlich die Umsetzung der Pflegeinitiative beginnen. Die Vernehmlassung im Kantonsparlament dauert jedoch noch bis zum 17. Januar. Die Pflegetaxen werden aber unabhängig davon per Anfang 2024 erhöht.
Keine Gelder für Bauvorhaben aus dem Urner Lotteriefonds
Der Kanton Uri passt das Geldspielreglement aufs neue Jahr an. Dabei können Gelder aus dem Lotteriefonds nicht mehr für bauliche Massnahmen verwendet werden. Ausnahmen gelten für Beiträge unter 10'000 Franken und den Erhalt von mobilen oder immateriellen Kulturgütern.
Ausserdem gibt es Änderungen bei den Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden. Wenn Hundehaltende ihrer Pflicht nicht nachkommen, können die Hunde den Besitzern künftig weggenommen werden. Die Übersicht aller Anpassungen im Kanton Uri findest du hier.
Pflegebedürftige Schwyzerinnen und Schwyzer erhalten mehr Geld
Die Ergänzungsleistungen für Pflegeheimaufenthalte im Kanton Schwyz wird auf das neue Jahr erhöht. Neu beträgt die maximal anrechenbare Pensionstaxe pro Tag 190 statt 165 Franken. Diese soll bei Aufwendungen für Unterkünfte, Verpflegung und Betreuung greifen.
Weiter wird die Energieverordnung nach unten korrigiert. Ab dem neuen Jahr gibt es vom Kanton 60 Franken pro Quadratmeter sanierte und wärmedämmende Fassade, Dach, Wand oder Boden. Die Bonuszahlungen fallen weg. Der maximale Beitrag für ein Fördergesuch beträgt neu 300'000 statt wie bisher 500'000 Franken.
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