Urteil akzeptiert

Ebikoner Arzt für Teilnahme an Demo schuldig gesprochen

18. August 2022, 21:31 Uhr
Im Frühling 2021 kam es zu unbewilligten Solidaritätskundgebungen in der Stadt Luzern für einen massnahmenkritischen Arzt. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein Arzt, der die Massnahmen gegen das Coronavirus kritisiert, ist vom Luzerner Bezirksgericht schuldig gesprochen worden wegen der Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen. Er muss eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 1250 Franken bezahlen. Der Arzt hat das Urteil akzeptiert.

Der 54-jährige Hausarzt aus Ebikon sei der mehrfachen Widerhandlung gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes schuldig, heisst es im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Er muss Verfahrens- und Gerichtskosten von 1250 Franken plus eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Zahlt Strafe, aber glaubt richtig gehandelt zu haben

Durch seinen Anwalt lässt der Ebikoner Arzt ausrichten, dass er den Betrag bezahlen werde. Aber er sei der Meinung, dass die «Abendspaziergänge» nicht bewilligungspflichtig waren, weil die Voraussetzungen für gesteigerten Gemeingebrauch aus seiner Sicht nicht vorlagen: Friedliche Spaziergänge seien (wie auch grössere Touristengruppen) gewöhnlicher Gebrauch öffentlichen Grundes. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».

Berufsausübungsbewilligung entzogen

Dem Beschuldigten war während der Coronapandemie im Frühling 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden, wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten. Nachdem der Entzug der Bewilligung bekannt wurde, kam es zu Solidaritätskundgebungen in der Stadt Luzern.

Massnahmengegner riefen fortan regelmässig zu sogenannten «Abendspaziergängen» auf. An vier dieser Anlässe nahm auch der Arzt teil. Sein Verteidiger zog vor Gericht in Zweifel, dass die «Spaziergänge» überhaupt bewilligungspflichtig gewesen seien und hatte darum einen Freispruch gefordert.

Tele 1 Beitrag vom April 2021 zur unbewilligten Demo in Luzern:

Quelle: PilatusToday

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. August 2022 09:36
aktualisiert: 18. August 2022 21:31