Schiffsverkehr

Foilen soll auf dem Sempacher- und Hallwilersee erlaubt sein

6. November 2023, 15:58 Uhr
Foilen soll auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee zugelassen werden. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Foils, also Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen, sollen künftig auf dem Sempacher- und dem Hallwilersees zugelassen sein. Motorisierte Tragflügelboote hingegen bleiben verboten. Die Regierung hat eine Änderung der Verordnung über die Schifffahrt in die Vernehmlassung geschickt.

Auf Anfrage von Sportverbänden am Sempachersee tolerierte die Luzerner Polizei Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen auf dem Sempachersee im Grundsatz, wie aus den am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht.

Hohe Geschwindigkeit

Es bestehe ein Interesse von Seiten der Sportverbände, diese Arten des Wassersports zu betreiben, heisst es weiter. Da Segelschiffe mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen im Segelbetrieb ohne Motor verkehren, seien bei «bestimmungsgemässer und sorgfältiger Nutzung» die Auswirkungen auf die Umwelt gering, zumal weder Abgase austreten noch Lärm auftrete.

Zwar erreichten Segelschiffe mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen eine höhere Endgeschwindigkeit als solche ohne diese Ausrüstung, doch erreicht diese in den seltensten Fällen die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf dem Sempachersee, argumentiert die Regierung.

Soll 2024 in Kraft treten

Deshalb sollen Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen, aber auch entsprechende Segelschiffe, nun definitiv auf dem Sempacher- und auf dem luzernischen Teil des Hallwilersees erlaubt werden. Bislang war die Nutzung nur auf dem Vierwaldstättersee erlaubt.

Mit der vorgesehenen Verordnungsänderung wird nun das Verbot von Tragflügelbooten auf motorisierte Tragflügelboote beschränkt. Die Änderung soll 2024 in Kraft treten.

Mit der vorgesehenen Anpassung der Verordnung soll zudem zum Schutz der Gewässer vor Schadorganismen klargestellt werden, dass Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, zu reinigen seien. Und für die Kleinschifffahrt auf der Reuss wird der nutzbare Bereich flussaufwärts bis zu den Sentibrücken in Luzern ausgeweitet. Bisher war er bis zu St.-Karli-Brücke freigegeben.
(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 6. November 2023 15:58
aktualisiert: 6. November 2023 15:58