Urteil

GC-Hooligan blitzt vor Bundesgericht ab

17. Februar 2021, 16:09 Uhr
«GC-Fans» erzwingen Spielabbruch im Mai 2019.
© KEYSTONE/Str
Ein vorbestrafter Beteiligter des Skandalspiels vom Mai 2019 muss sich zukünftig an jedem Matchtag bei den Behörden melden und erhält ein Rayonverbot. Das ist rechtens, sagt nun das Bundesgericht.

Es war ein entscheidendes Spiel für den Grasshopper Club und besiegelte dessen Abstieg in die Challenge League. Der FC Luzern schlug GC mit 4:0. Die Fans waren so wütend darüber, dass sie auf den Rasen stürmten und Spielabbruch erzwangen. Einer der Beteiligten wurde angeklagt und erhielt Rayonverbot sowie Meldeauflagen. Er erachtete dies als nicht verhältnismässig und legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Meldepflicht vor Spielen der Grasshoppers greife in seine persönliche Freiheit ein.

Nun unterlag der Betroffene vor dem Bundesgericht, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Das Bundesgericht argumentiert mit dem Hooligan-Konkordat, welches die Erteilung einer Meldeauflage auch ohne strafrechtliche Verurteilung vorsieht.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 17. Februar 2021 16:08
aktualisiert: 17. Februar 2021 16:09