Gemeindeversammlung von Hitzkirch zont nicht zurück
Hitzkirch hat, wie andere Luzerner Gemeinden, zu grosse Baulandreserven. Theoretisch beträgt die Überkapazität 21 Hektaren. Weil aber nur raumplanerisch zweck- und verhältnismässige Rückzonungen Pflicht sind, beantragte der Gemeinderat, nur 5,5 Hektaren Bauland in eine Nichtbauzone zu überführen.
Der Mehrheit der Stimmberechtigten, die an der Gemeindeversammlung teilnahmen, schien dies aber immer noch zu viel zu sein. Sie wünscht eine Übergangsfrist, während der die 5,5 Hektaren doch noch überbaut werden können. Sie beauftragte den Gemeinderat, dies mit dem Kanton hinsichtlich der Neuauflage der Ortsplanung aushandeln.
Der Gemeinderat akzeptiere diesen Entscheid und prüfe, wie er den Auftrag umsetzen könne, sagte Gemeindepräsident David Affentranger (Die Mitte) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Lösung kenne derzeit aber noch niemand. Der Entscheid sei im Kanton Luzern erstmalig, und es gebe dazu noch keine Praxis.
In seiner Botschaft an die Stimmberechtigten hatte der Gemeinderat geschrieben, dass er den geringen Ermessensspielraum der Gemeinde bestmöglich ausgeschöpft habe. Bei Gemeinden, welche die kantonale Rückzonungsstrategie nicht umsetzen, kann letztlich der Kanton eingreifen.