Hier hört der Fasnachtsspass bei Spielzeug-Pistolen auf
Immer wieder stellt die Polizei an Fasnachtsanlässen Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen fest. Das schreibt sie in einer Mitteilung. Das empfiehlt sich allerdings nicht. Denn: «Solche Waffen zu tragen, ist verboten und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.»
Keine Ausnahmen an der Fasnacht
Imitationen, Softair-Gewehre oder Schreckschuss-Pistolen gelten nämlich als Waffen und fallen dadurch unter das Waffengesetz. Das Tragen ist in der Öffentlichkeit deshalb verboten. «Dies gilt auch während der Fasnacht.»
Erlaubt sind laut der Luzerner Polizei nur Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind.
Auf dem Markt in Italien gekauft
Viele Leute seien sich nicht bewusst, dass auf deutschen Online-Plattformen oder italienischen Märkten gekaufte «Chügeli»-Pistolen unter das Schweizer Waffengesetz fallen könnten. Das sagte Manuela Frey, Waffenexpertin bei der Luzerner Polizei, gegenüber der «Luzerner Zeitung». «Die Zeiten der Käpsli-Pistolen sind leider vorbei», so Frey.
Bist du nun unsicher, ob du mit deiner Spielzeug-Waffe an die Fasnacht darfst? Die Luzerner Polizei steht für Auskünfte per Mail, Telefon oder via Social Media bereit.
(lma)
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