Zentralschweiz
Luzern

Luzern: Chaoten müssen Polizeikosten nicht übernehmen

Luzern: Chaoten müssen Polizeikosten nicht übernehmen

18. Januar 2017, 16:27 Uhr
Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut
Das Bundesgericht in Lausanne.
© www.bger.ch
9. März 2020 - 17:32

Polizeikosten können in Luzern nicht auf einzelne Chaoten abgewälzt werden

Yanik Probst

Hooligans und andere gewalttätige Demonstranten müssen im Kanton Luzern auch künftig keine Polizeikosten übernehmen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Paragraphen im Luzerner Polizeigesetz aufgehoben. Ganz vom Tisch ist die Idee damit aber noch nicht.

Mit dem neuen Luzerner Polizeigesetz hätten einzelne Hooligans und gewalttätige Demonstranten nach einer Ausschreitung bis zu 30'000 Franken der Polizeikosten übernehmen müssen. Das Bundesgericht in Lausanne ist nun jedoch zum Schluss gekommen, dass mit diesem Gesetz die Rechtsgleichheit verletzt wird. Begründet wird der Entscheid damit, dass auch Teilnehmer zu gleichen Teilen hätten bestraft werden müssen, welche nicht aktiv Gewalt ausübten. Beispielsweise Personen, die sich weigern auf Anweisung der Polizei hin einen Platz zu verlassen.

Dennoch kann die Luzerner Kantonsregierung den Entscheid des Bundesgerichts als Teilerfolg werten. Einen zweiten Teil des Polizeigesetzes stütze das Gericht nämlich. Damit können die Veranstalter einer Demonstration in die Pflicht genommen werden, wenn der Anlass in Gewalt ausartet. Polizeikosten von bis zu 30'000 Franken können dann auf den Veranstalter abgewälzt werden. Dafür muss die Gewalt aber von diesem gefördert worden sein oder der Veranstalter handelte grobfahrlässig.

Auch Kostenübernahme für Einzelne noch nicht vom Tisch
Die Luzerner Kantonsregierung nimmt den Entscheid des Bundesgerichts als Teilerfolg zur Kenntnis, erklärt der Luzerner Sicherheitsdirektor Paul Winiker auf Anfrage. Nun wolle die Regierung die detaillierte Begründung des Urteils abwarten um das weitere Vorgehen zu prüfen. Gemäss Winiker könnte dann allenfalls eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden, damit Polizeikosten doch noch auch auf einzelne Chaoten abgewälzt werden können.

veröffentlicht: 18. Januar 2017 15:59
aktualisiert: 18. Januar 2017 16:27