Luzerner Gemeindeversammlungen dürfen weiterhin einbürgern
Nach Ansicht von Stephanie Sager (SP) bürgern Kommissionen fairer ein als Gemeindeversammlungen. Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen würden für die Gesuchstellerinnen und -steller die Gefahr bergen, diskriminiert zu werden. Auch dauerten die Verfahren oft zu lange.
«Braucht kein Diktat von oben»
Mitte-Politikerin Inge Lichtsteiner betonte dagegen die Gemeindeautonomie. Es brauche kein Diktat von oben, sagte sie. Mario Bucher von der SVP erklärte, es wäre falsch, wenn kleinen Gemeinden mit nur wenig Einbürgerungsgesuchen eine Kommission aufgebrummt werde.
Es gehe um elementare Rechte die über der Gemeindeautonomie stehen würden, hielt Gian Waldvogel von den Grünen dagegen. Auch Mario Cozzio von der GLP wollte keine Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen mehr. Willkürliche Entscheide müssten verhindert werden, Gesuchsteller sollten sich nicht exponieren müssen, sagte er.
Keinen Handlungsbedarf
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Es gebe keinen Handlungsbedarf, sagte Regierungsrat Paul Winiker (SVP). Seit über zehn Jahren seien im Kanton Luzern keine Beschwerden mehr gegen ablehnende Beschlüsse von Gemeindeversammlung erhoben worden. Das Verfahren sei fair und wilkürfrei.
Ein Drittel der Gemeinden bürgern selber ein
Nachdem Nicht-Einbürgerungen in Urnenabstimmungen in Emmen vom Bundesgericht 2003 für verfassungswidrig erklärt worden waren, setzte der Kanton Luzern neue Regeln in Kraft. Seither sind unbegründete Ablehnungen an Gemeindeversammlungen und aus dem gleiche Grund Einbürgerungen an der Urne unzulässig.
Rund ein Drittel der Luzerner Gemeinden bürgert noch an der Gemeindeversammlung ein, in den anderen Gemeinden sind es Kommissionen.
(sda)