14 Jahre Haft für Hauptbeschuldigten – auch Hauswart muss ins Gefängnis
Für das Luzerner Kriminalgericht sind die Anträge der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar. Darum hat es gegen die sechs mutmasslichen Schmuckräuber langjährige Gefängnisstrafen ausgesprochen. Drei Beschuldigte bestraft das Gericht sogar noch härter als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Von langer Hand geplant
Der Hauptbeschuldigte ist ein 46-jähriger Serbe. Er soll am 26. Oktober 2019 mit einem Komplizen gewaltsam in die Gübelin-Filiale eingedrungen sein. Gemäss Staatsanwaltschaft wurden Mitarbeiterinnen gefesselt und Tresore ausgeräumt. Sie sollen eine Beute im Wert von 20 Millionen Franken gemacht haben. Er wurde vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Zudem hat es gegen ihn einen Landesverweis von 15 Jahren ausgesprochen. Das Gericht hielt es – wie von der Staatsanwaltschaft dargelegt – für erwiesen an, dass er bereits 2017 die Gübelin-Filiale überfallen hatte.
Quelle: Tele 1
Harte Strafen auch für die Mittäter
Insgesamt sechs Männer sollen gemäss Staatsanwaltschaft am Überfall auf die Bijouterie beteiligt gewesen sein. Eine tragende Rolle bei der Planung soll der damalige Hauswart des Schmuckgeschäfts gespielt haben. Er soll seinen Mitstreitern unter anderem Insider-Informationen über die Räumlichkeiten oder die Standorte der Tresore weitergegeben haben. Der 61-jährige Schweizer wurde zu zehn Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Für die weiteren Beschuldigten gab es Freiheitsstrafen von drei Jahren und sieben Monaten bis zu acht Jahren und neun Monaten.
Die sechs Beschuldigten sollen der Firma Gübelin respektive der Versicherung einen Schadenersatz von 2.5 Millionen Franken zahlen. Jeder soll zudem Verfahrens- und Gerichtskosten in der Höhe von jeweils mehreren zehntausend Franken übernehmen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle sechs Beschuldigten haben Berufung angemeldet.
An der Tat beteiligt war noch ein siebter Mann, der als Gehilfe für den eigentlichen Überfall engagiert worden war. Dieser war geständig und machte gegenüber den Ermittlern umfassende Aussagen. Ihm wurde deswegen in einem separaten Verfahren den Prozess gemacht.
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