Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Kriminalgericht: 37-jähriger vor Gericht nach Schachtfall

Kriminalgericht

Bauarbeiter stiess in Eich mutmasslich Mitarbeiter in Schacht

3. September 2024, 15:53 Uhr
Ein Mann muss sich am Dienstagnachmittag am Luzerner Kriminalgericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein 37-jähriger Pole muss sich am Dienstagnachmittag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. Er soll einen Mitarbeiter auf einer Baustelle in einen Schacht gestossen haben.

Die Tat soll sich Ende September 2022 in Eich ereignet haben, wie der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Das Opfer hatte gerade seine Arbeit als Kranführer erledigt und unterstützte einen Mitarbeiter bei dessen Tätigkeit. Dieser entfernte sich daraufhin für kurze Zeit vom Arbeitsplatz, um zusätzliches Material zu holen.

Opfer sei kopfüber in Schacht gefallen

Als der Mitarbeiter zurückkehrte, sei der Beschuldigte gerade dabei gewesen, sich von hinten dem Opfer zu nähern, welches am Rand des Treppenschachts kniete. Der Beschuldigte soll dem Opfer mit der Schuhsohle einen Tritt gegen dessen Gesäss verpasst haben, woraufhin dieses kopfüber in den Schacht gestürzt sei.

Dem Opfer gelang es, sich an einem Armierungseisen festzuhalten, wodurch dessen Körper leicht gedreht wurde. Mit der rechten Kopfseite sei er gegen eine Wand geprallt und schliesslich mit der rechten Körperhälfte viereinhalb Meter tiefer auf einer Treppe gelandet sein. Beim Sturz zog er sich ein gebrochenes Handgelenk zu sowie eine Prellung des Unterschenkels und der Niere.

Staatsanwaltschaft fordert Haft und Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen Landesverweis von 12 Jahren, wie es in der Anklageschrift heisst. Der Beschuldigte habe mit dem Tritt beabsichtigt, dass das Opfer in den Schacht falle. Er habe in Kauf genommen, dass es sich dabei schwerwiegende Verletzungen zuziehe oder auch sterbe.

Der Beschuldigte gibt den Sachverhalt zu, betonte jedoch, dass er niemanden habe verletzen wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beschuldigter taucht nicht zum Gerichtstermin auf

Wie das Luzerner Kriminalgericht mitteilt, sei der Beschuldigte nach der Untersuchungshaft entlassen worden. Als er sich am Dienstag vor dem Gericht verantworten sollte, fehlte vom 37-Jährigen jedoch jede Spur. Mutmasslich soll er sich in seiner Heimat Polen aufhalten.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 3. September 2024 07:52
aktualisiert: 3. September 2024 15:53