Wegen Kindsmissbrauchs: Luzerner soll vier Jahre ins Gefängnis
Laut Anklageschrift ereigneten sich die Übergriffe zwischen 2010 und 2013 in der Wohnung des Angeklagten in Littau. Mindestens dreimal soll es zu Geschlechtsverkehr mit dem damals minderjährigen Mädchen gekommen sein. Einmal habe der Mann sie zunächst am Rücken mit Öl massiert.
Die Übergriffe seien für das Mädchen mit Jahrgang 2000 wie normal gewesen, heisst es in der Anklageschrift weiter. Deshalb hätte sie sich nach anfänglicher Angst vom Beschuldigten beruhigen lassen. Beim Geschlechtsverkehr sei sie «passiv dagelegen» und hätte es einfach so passieren lassen.
In weiteren Fällen soll der Angeklagte das heute 23-jährige Opfer mehrmals unsittlich berührt, geküsst und sich dabei selbst befriedigt haben. Laut Anklageschrift berührte der Mann das Mädchen während rund zwei Jahren regelmässig – im Schnitt alle zwei Wochen – mit der Hand im Intimbereich.
Weshalb sich das Mädchen immer wieder in seiner Wohnung aufgehalten haben soll und woher sich die beiden kannten, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Die Staatsanwaltschaft fordert für den mutmasslichen Täter eine Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind.
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