Am Valentinstag

Luzerner küsst 14-jährige Verlobte – nun erhält er einen Denkzettel verpasst

5. September 2022, 06:49 Uhr
Weil er seine zu junge Verlobte küsste, ist ein 30-jähriger Mann vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt worden. (Symbolbild)
© Getty Images
Ein Kuss am Valentinstag wird einem 30-Jährigen aus Luzern zum Verhängnis. Weil seine vermeintliche künftige Braut erst 14 Jahre alt war, hat ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Beschuldigte aus Afghanistan und seine Landsfrau hatten sich im Dezember 2018 im Aargau kennengelernt und daraufhin verlobt. Seinen Schwiegereltern in spe habe der Mann Geld überreicht und um die Hand der Tochter angehalten. Auch soll er mit ihnen bereits die Hochzeit abgesprochen haben, heisst es im Gerichtsurteil.

Als der Bräutigam drei Monate später herausfand, dass seine Verlobte erst 14 und nicht bereits 18 Jahre alt war, wurde die Verlobung aufgelöst. Allerdings hatten sich die beiden zuvor bereits mehrmals mit der Zunge geküsst. Dies belegen Fotos, die die Verliebten am Valentinstag machten.

Mit diesen «intimen Küssen» habe sich der bislang unbescholtene Mann der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gemacht, so das Luzerner Kriminalgericht. Er wird deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft.

Bezahlen muss der berufstätige Kurier 3850 Franken Gerichtsgebühr. Zudem schuldet er seiner ehemaligen Verlobten 500 Franken Genugtuung. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. September 2022 06:49
aktualisiert: 5. September 2022 06:49