Luzerner Verwaltungstätigkeit soll transparenter werden
Alle Parlamentsfraktionen unterstützten in ihren Grundsatzvoten das Öffentlichkeitsprinzip, auch wenn die Vorstellungen zu dessen Ausgestaltung teilweise auseinandergingen. Die Grünen wollten deswegen die Vorlage an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen, scheiterten aber mit 97 zu 11 Stimmen. Eine Rückweisung führe zu einer unerwünschten Verzögerung, befand die grosse Mehrheit.
Wer ein Dokument einsehen will, soll gemäss der vom Kantonsparlament ausgearbeiteten Vorlage künftig kein schutzwürdiges Interesse mehr geltend machen müssen. Vielmehr soll die Behörde begründen, weswegen sie den Zugang zu einem Dokument verweigern will. Der Entscheid soll gerichtlich angefochten werden können. Verursacht ein Gesuch erheblichen Aufwand, soll eine Gebühr erhoben werden.
(sda)
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