Reussprojekt: Kantonsgericht weist Beschwerden ab
Mit dem Projekt will der Kanton Luzern das Reusstal langfristig von Hochwasser schützen. Im August 2005 war es dort zu grossflächigen Überschwemmungen gekommen. Gegen das Projekt wurden sowohl von Grundbesitzern als auch von Umweltverbänden Beschwerden eingereicht. Die Enteignung landwirtschaftlicher Flächen und der Verlust an Fruchtfolgeflächen seien für den Hochwasserschutz jedoch notwendig, schreibt das Luzerner Kantonsgericht in einer Mitteilung.
Öffentliche überwiegen private Interessen
Das Projekt trage den Schutz- und Lebensinteressen von Menschen, Tieren und Pflanzen und den wirtschaftlichen Anliegen Rechnung, so das Kantonsgericht weiter. Die Luzerner Kantonsregierung habe die Projektbewilligung unter Festlegung der erforderlichen Auflagen in überzeugender Weise begründet.
Das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und an der Revitalisierung überwiegen das private Interesse der Grundeigentümer. Die Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Existenz würden dabei berücksichtigt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Auch Umweltverbände haben Beschwerden eingereicht
Damit ist das letzte Wort zur Projektumsetzung jedoch noch nicht gesprochen: Weitere Beschwerden von sechs Umweltverbänden gegen das Projekt sind derzeit beim Bundesgericht hängig.
(ejo/sda)