Kaufkraft stärken

Stadtluzernerinnen und Stadtluzerner sollen 173 Franken kriegen

16. Mai 2023, 10:39 Uhr
Die Stadtluzerner Bevölkerung soll pro Kopf 173 Franken erhalten, um die Kaufkraft anzukurbeln. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Alle, die in der Stadt Luzern wohnen, sollen aufgrund der steigenden Kosten einen finanziellen Zustupf erhalten. Das Parlament hiess einen entsprechenden Vorstoss aus dem linken Lager gut. Die Stadtregierung ist nach wie vor skeptisch.

Finanzielle Überschüsse und die aktuelle Teuerung: Diese zwei Aspekte führten die SP und die Grünen der Stadt Luzern ins Feld, als sie ihren Vorstoss einreichten. 2022 erzielte die Stadt Luzern einen Gewinn von 54 Millionen Franken. Und die Teuerung von Produkten, Dienstleistungen oder der Miete beschäftigten in den letzten Monaten.

Deshalb wollten die Linksparteien der Bevölkerung einen Zusatzbatzen von maximal 180 Franken auszahlen. Bereits im Oktober hat das Stadtparlament den Vorstoss gutgeheissen. Der Stadtregierung gefiel dies zwar nicht, sie musste den Entscheid aber umsetzen. Nun ist klar, wie die Regierung dies genau tun will.

Sonderkredit von 14,85 Millionen beantragt

Wohl oder Übel unterbreitet die Regierung dem Parlament deshalb nun einen Sonderkredit. Dieser liegt bei 14,85 Millionen Franken. Stimmt das Parlament diesem Kredit zu, bräuchte es kein obligatorisches Referendum. Dafür müsste der Betrag die 15-Millionen-Marke übersteigen. Zu einem fakultativen Referendum und damit zu einer Volksabstimmung könne es dennoch kommen.

Konkret sollen im zweiten Halbjahr 2023 alle Bezugsberechtigten 173 Franken erhalten. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Stadt Luzern oder ein Eintrag im Einwohnregister. Die Auszahlung erfolge mittels Scannen eines persönlichen QR-Codes, Erfassung der IBAN-Nummer und Auszahlung via Banküberweisung, heisst es in der Mitteilung der Regierung. Es soll aber auch eine Lösung geben, die nicht digital ist.

Stadtregierung nach wie vor skeptisch

Die Stadtregierung sieht der Umsetzung der Motion mit der einmaligen Auszahlung nach dem «Giesskannenprinzip» nach wie vor kritisch gegenüber, wie sie in der Vorlage betont. Der Stadtrat beantragt die Auszahlung «dem politischen Willen folgend». Da die Auszahlung nicht im Budget 2023 enthalten ist, ist für die Finanzierung ein Nachtragskredit notwendig.

(red./sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 16. Mai 2023 10:59
aktualisiert: 16. Mai 2023 10:59