Nach Nazivergleich

Umstrittener St. Galler Amtsarzt kommt nach Luzern

Tobias Hotz, 13. November 2020, 17:02 Uhr
Rainer Schregel sieht seine berufliche Zukunft im Kanton Luzern.
© Screenshot: Youtube/StrickerTV
Die Posse um den St. Galler Amtsarzt erreicht Luzern. Rainer Schregel verharmloste die Corona-Pandemie und beleidigte eine Journalistin. Dadurch verlor er zwischenzeitlich seine Stelle als Amtsarzt. Nach einem juristischen Hickhack sieht er jetzt seine berufliche Zukunft im Kanton Luzern.

Die Geschichte um Rainer Schregel begann vergangenen August. Der Toggenburger Arzt äusserte sich auf seiner Facebook-Seite regelmässig kritisch zu den Massnahmen gegen das Coronavirus. So schrieb er etwa: «Ausser bei den Nazis sind noch nie Lehre, Wissenschaft und Medizin so missbraucht und vergewaltigt worden, wie es heutzutage geschieht.»

Nach einem kritischen Artikel über Schregels Internetauftritt wurde eine Journalistin des «St.Galler Tagblatt» vom Hausarzt, der auch einer von 24 St.Galler Amtsärzten ist, auf Facebook übel angegriffen, erneut machte er einen Nazi-Vergleich.

Rechtswidrig vom Kanton entlassen

Bereits im August verlor Schregel seine Stelle als leitender Hausarzt eines Ärztehauses in Wattwil. Auch für das Gesundheitsamt des Kantons St. Gallen war sein Verhalten zu viel. Schregel wurde vorsorglich aus seinem Amt entlassen und ein Verfahren wurde eröffnet.

Nun hat sich das Blatt gewendet: Das St. Galler Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Entlassung von Rainer Schregel als Amtsarzt rechtswidrig war. In der Theorie ist Schregel nun wieder Amtsarzt. Jedoch können sich gemäss «Schweiz aktuell» weder das Gesundheitsdepartement St. Gallen noch Rainer Schregel eine zukünftige Zusammenarbeit vorstellen.

Bald Hausarzt im Kanton Luzern

Nach dem Gerichtsentscheid anfangs Oktober verlangte der Amtsarzt aus dem Toggenburg ein «Unbedenklichkeitszeugnis» des Gesundheitsdepartements. Denn Schregel will im Kanton Luzern als Hausarzt arbeiten. Dort soll er laut eigenen Angaben mit «offenen Armen» empfangen werden.

Tatsächlich bestätigt das Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern auf Anfrage die Erteilung einer «Berufsausübungsbewilligung» für Schregel. Zu den Vorkommnissen rund um Rainer Schregel schreibt das Departement: «Die politische Gesinnung und die Haltung zu Covid-19 sind auch bei Ärzten grundsätzlich Privatsache.» Unabhängig von der persönlichen Haltung müsse jedoch jeder Arzt seinen Beruf sorgfältig ausüben und die geltenden Corona-Massnahmen einhalten.

Kein Spielraum im Bewilligungsverfahren

Bei der Erteilung der Bewilligung war dem Kanton Luzern nach eigenen Angaben das Verfahren in St. Gallen nicht bekannt. Dies sei auch nicht relevant gewesen, da es dabei nicht um die Tätigkeit als Arzt im Allgemeinen ging, sondern um die Frage ob Schregel noch als Amtsarzt in St. Gallen tragbar war. «Bewilligungsrechtlich liegt somit gegen den Betreffenden nichts vor.» Auch bestehe keine rechtliche Grundlage, Rainer Schregel die Bewilligung präventiv zu verweigern.

Wann Rainer Schregel seine Tätigkeit in Luzern aufnimmt, ist noch nicht bekannt. «Die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit ist meldepflichtig. Bis dato wurde uns die Tätigkeitsaufnahme nicht gemeldet», schreibt das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 13. November 2020 16:03
aktualisiert: 13. November 2020 17:02