Luzerner Kriminalgericht

Mall-Bombendroher muss ins Gefängnis – doch der Gerichtsfall zieht sich weiter

28. Dezember 2021, 09:28 Uhr
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Das schriftliche Urteil gegen den Mann liegt vor. Es sieht ein Strafmass von zwei Jahren und neun Monaten vor. Die Staatsanwaltschaft ist damit nicht einverstanden und geht in Berufung – sie hatte sechs Jahre gefordert.

Der 40-jährige Schweizer, der im März 2018 mit einer Bombendrohung das Einkaufszentrum Mall of Switzerland in Ebikon lahmlegte, soll für 12 Monate ins Gefängnis, wie die "Luzerner Zeitung" berichtet. Für weitere 21 Monate wird ihm vom Luzerner Kriminalgericht der bedingte Strafvollzug mit einer Probezeit von vier Jahren gewährt.

Die Bombendrohung löste ein Grossaufgebot von Polizei und Rettungskräften aus. Kurz vor 12 Uhr wurden das komplette Einkaufszentrum sowie das dazugehörende Parkhaus evakuiert und anschliessend durchsucht, wobei keine Bombe aufgefunden werden konnte. Für die Mall entstand laut Urteil ein Schaden von 180'000 Franken. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft, sie meldete nun gegen das Urteil Berufung an. Der Fall wird voraussichtlich vor Luzerner Kantonsgericht erneut verhandelt.

Die Anklagepunkte sind Schreckung der Bevölkerung, arglistige Vermögensschädigung, versuchte Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen und versuchter falscher Alarm.

Weitere Drohung und gescheiterte Geldübergabe führten zu Festnahme

Die Mall-Bombendrohung war nicht das einzige Vergehen des Angeklagten. Zwei Tage danach meldete sich der Mann gemäss Urteil erneut bei der Polizei und sagte: «Als Erstes möchte ich mich bedanken für den tollen Einsatz am Mittwoch in der Mall. Der Testlauf war sehr erfolgreich. Dank diesem kenne ich nun mein Zeitfenster sowie die Reaktionszeiten, Abläufe und das Aufgebot der hiesigen Polizei.» Diesen Sätzen fügte er noch folgende an: «Das Wichtigste zuerst: Es gibt eine Bombe. Aber nicht in einem konsumvernebelnden Haus, dessen Aufgabe darin besteht, reiche Menschen noch reicher zu machen.» Da das Telefonat unterbrochen wurde, druckte er seine Meldung aus, packte sie in ein Couvert, schrieb darauf «Polizei wichtig» und warf es in Malters beim Polizeiposten in den Briefkasten.

Dieses Mal drohte der Mann, eine Bombe in einem Spital hochgehen zu lassen. Er forderte 150’000 Franken in zwei Tranchen. 100’000 Franken sollten in einem Zug deponiert werden. Das Geld wurde deponiert, jedoch von einer nicht beteiligten Drittperson behändigt. Ob in diesem Zusammenhang eine Person verhaftet und das Geld beschlagnahmt wurde, konnte nicht eruiert werden. Der Bombendroher meldete sich erneut. Er dachte, die geplatzte Übergabe sei eine Finte der Polizei. Er erhöhte auf 200’000 Franken. Daraufhin wurde ein Rucksack mit einer Jacke darin als Stopfmaterial in einem Fotoautomaten deponiert. «Der Mann kam, nahm den Rucksack und verschwand in der Bahnhofstoilette. Nachdem er die Jacke im Rucksack entdeckt hatte, liess er beides in der Toilette zurück und begab sich zurück zu seinem Personenwagen. Dort wurde er am 17. März verhaftet», wird der Ablauf im schriftlichen Urteil festgehalten.

«Moderates Risiko für erneute Straftaten»

Als Motiv gab der Beschuldigte unter anderem an: «Ich habe gelernt, dass in der Schweiz und auch in den anderen Ländern dieser Welt Geld mehr Gewicht hat als ein normal arbeitender Mensch. Doch nur wer bereit ist, Ellbogen auszufahren und an sich zu denken, kommt vielleicht mit Glück zu mehr als dem Minimum.» Der Mann ist voll geständig, reuig und nicht vorbestraft. Zudem sei er therapiefähig und -willig. Das Kriminalgericht geht von seiner Schuldfähigkeit aus. Im Urteil steht: «Dem Beschuldigten wird im psychiatrischen Gutachten ein moderates Risiko für erneute Straftaten wie Drohungen oder Nötigung attestiert, während das Risiko physischer Gewaltanwendung als eher gering eingestuft wird.»

Im Urteil wurden die lange Verfahrensdauer und auch der Umstand, dass der Mann in schwierigen Verhältnissen aufwuchs, strafmindernd berücksichtigt. Das Gericht stellt dem Beschuldigten mit der nötigen Therapie «eine nicht ungünstige Legalprognose» aus. Das Urteil ist nicht rechtsgültig.

Quelle: Luzerner Zeitung
veröffentlicht: 28. Dezember 2021 07:35
aktualisiert: 28. Dezember 2021 09:28