«Genugtuung»

Organisatoren der Corona-Demo in Lachen freigesprochen

23. Juni 2022, 15:18 Uhr
Demonstration gegen die Corona-Massnahmen am 21. November 2020 in Lachen, Kanton Schwyz.
© Keystone / PilatusToday
Die Koordinatoren der Corona-Kundgebung 2020 in Lachen wurden vollumfänglich freigesprochen. Die Beschuldigten sprechen von einer «Genugtuung». Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie das Urteil weiterziehen wird. Auch Satiriker Andreas Thiel wurde freigesprochen.

Josef Ender, Präsident des Aktionsbündnisses Urkantone, und der Alt-Regierungsrat René Bünter wurden vom Vorwurf des «mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» freigesprochen. Die beiden Organisatoren der Corona-Kundgebung 2020 in Lachen wurden beschuldigt, zu viele Teilnehmende zugelassen und nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht und den Mindestabstand gesorgt zu haben.

In einer Medienmitteilung des Aktionsbündnisses wird das Urteil als «kleine Genugtuung» betitelt, auch wenn «die Umstände und grossen Aufwände für die Beschuldigten ungesühnt bleiben». Die Kosten der beiden Verfahren von rund 14'000 Franken werden somit von der Staatskasse getragen. Josef Ender sagt dazu: «Leider ist es so, dass am Ende der Steuerzahler dieses ganze Verfahren bezahlen muss, die politischen Verantwortlichen aber unbehelligt bleiben.»

Quelle: tele1

Der Verteidiger, Oswald Rohner, habe die Anklage bei den Verhandlungen «in formeller wie inhaltlicher Hinsicht zerpflückt», schreibt das Aktionsbündnis. Die Bewilligungsverfügung sei von einer nicht zuständigen Behörde ausgestellt worden und das Vorschreiben eines Schutzkonzeptes bundesrechtlich unzulässig. Neben Josef Ender wurde auch der Satiriker Andreas Thiel freigesprochen, der gegen die Maskenpflicht verstossen haben soll.

Der Rechtsanwalt Oswald Rohner wird in der Mitteilung folgendermassen zitiert: «Ein Sieg für die Freiheitskämpfer, ein kleiner Schritt auf dem Weg zurück zum Rechtsstaat. Eine Klatsche für die Staatsanwaltschaft und die Schwyzer Regierung, welche die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung und Kriminalisierung friedlicher und freiheitsliebender Bürger missbraucht hat.»

Staatsanwaltschaft überlegt Weiterzug

Das Urteil selbst enthält keine Begründung. Ob es die Staatsanwaltschaft akzeptieren wird, ist momentan noch unklar. Die zuständige Staatsanwältin sagt auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1: «Wir werden im Verlauf dieser Woche mit dem Gericht in Kontakt treten und folglich prüfen, ob das Urteil weitergezogen wird oder nicht.»

(bsv.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 22. Juni 2022 16:12
aktualisiert: 23. Juni 2022 15:18