Coronavirus

Pro Juventute wehrt sich gegen Quarantäne bei Schulkindern

Melissa Steuri, 17. September 2021, 07:02 Uhr

Quelle: Tele 1

Im Kanton Luzern waren am vergangenen Freitag beinahe 1'200 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. In der Woche davor waren es noch 320. Dass Schulkinder in Quarantäne müssen, ist der Jugendstiftung Pro Juventute ein Dorn im Auge. Es hagelt Kritik.

Die Message von Pro Juventute ist klar: Die Quarantäne ist für Kinder eine Qual, die es zu verhindern gilt. «Man hat in den vergangenen eineinhalb Jahren gesehen, dass es besonders psychisch eine Belastung ist. Für die Kinder und auch für die Familien», erklärt Lulzana Musliu, Sprecherin von Pro Juventute.

Trotzdem waren im Kanton Luzern am vergangenen Freitag 43 Klassen in Quarantäne. Es sei auch die Meinung von Kinderärzten, dass Kinder nicht Treiber der Pandemie seien und selten schwer erkranken. Der Kanton Luzern sieht dies auf Anfrage anders:

Es gäbe Kinder, die bereits mehrmals in Quarantäne mussten. Darum fordert Pro Juventute Alternativen wie eine Maskenpflicht an Schulen oder regelmässige Tests. Der Kanton Luzern hat inzwischen die Maskenpflicht ab der 5. Klasse wieder eingeführt.

Wenn ein Kind in Quarantäne muss, dürfen Eltern zu Hause bleiben

Wenn ein Schulkind in Quarantäne muss, betrifft dies auch arbeitstätige Eltern. Was in dieser Situation arbeitsrechtlich gesehen gilt, ist nicht abschliessend geregelt. Wie der Präsident des Luzerner Anwaltsverbands, Raetus Cattelan, auf Anfrage schreibt, dürfen Eltern bei einem kranken Kind bis zu drei Tagen zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber muss für diese Zeit auch den vollen Lohn bezahlen.

Bei der Quarantänepflicht eines Kindes ist der Anwalt der Auffassung, dass diese Drei-Tage-Regel immer noch gilt. Weil die Quarantäne aber 10 Tage dauert, dürfte eine Ersatzlösung, wie etwa die Grosseltern, schwieriger zu organisieren sein als im «normalen» Krankheitsfall eines Kindes. Wenn trotz aller Bemühungen keine Ersatzlösung gefunden werden kann, darf ein Elternteil auch länger als die drei Tage zu Hause bleiben. Nicht beantwortet ist damit aber die Frage der Lohnfortzahlung. Diese ist über die drei Tage hinaus umstritten und im Rahmen dieser Pandemie noch nicht geklärt.

Eltern, die beim Lohn auf Nummer sicher gehen wollen, sollen deswegen beim Arbeitgeber anfragen, ob in dieser Zeit eine Arbeit von zu Hause aus möglich ist.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 17. September 2021 07:02
aktualisiert: 17. September 2021 07:02