DNA-Gesetz

Wegen Vergewaltigungsfall in Emmen: Neue Hilfe bei Verbrecherjagd

3. August 2023, 19:18 Uhr

Quelle: Tele 1 (Archivvideo)

Am 1. August ist ein neues DNA-Gesetz in Kraft getreten. Neu dürfen die Behörden mehr Informationen wie beispielsweise Augen- und Haarfarbe aus der DNA lesen. Ursprung dieser Revision war ein Vergewaltigungsfall in Emmen vor acht Jahren.

Das neue Schweizer DNA-Profil-Gesetz soll die DNA-Phänotypisierung für Strafverfolgungsbehörden ermöglichen. Das bedeutet, dass neu auch Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und Alter aus der DNA ermittelt werden können. Bisher durfte nur das Geschlecht bestimmt werden. In anderen Ländern in Europa wie Deutschland oder der Niederlande gelten bereits ähnliche Gesetze.

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Zwar beruhen diese zusätzlichen Informationen auf Wahrscheinlichkeiten, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) auf Anfrage von «SRF» mitteilt, jedoch seien dies trotzdem wichtige Hinweise für die Strafverfolgungsbehörden, damit Ermittlungs- und Fahndungsressourcen gezielter eingesetzt werden können.

Ausgelöst hat die Gesetzesänderung der verstorbene Luzerner Alt-Nationalrat Albert Vitali. Dieser reichte den Vorstoss, in Form einer Motion, «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» nach der Vergewaltigung einer Frau in Emmen im Juli 2015 ein. Die damals 26-jährige Frau wurde von einem unbekannten Mann am Reussufer vom Velo gerissen und vergewaltigt. Sie ist seit dem Vorfall gelähmt.

Trotz grossem Aufwand der Behörden fehlte vom Täter jede Spur, sodass die Luzerner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 2018 einstellte. Ob diese mit dem neuen Gesetz wieder aufgenommen werden, wird aktuell geprüft.

(red./esf)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 3. August 2023 09:32
aktualisiert: 3. August 2023 19:18