Zentralschweiz

Wer hat ein Anrecht auf Gratis-Masken?

14. Juli 2020, 15:10 Uhr
Eine vergünstigte Maskenabgabe an Personen, für die der Kauf finanziell Schwierig sei? Noch lange nicht bei allen Zentralschweizer Kantone.
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Was machen, wenn man finanziell nicht in der Lage ist, Schutzmasken zu kaufen? Gesundheitsdirektoren befürworten eine verbilligte Abgabe. Aber nicht überall in der Zentralschweiz sieht man Handlungsbedarf.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) würde es begrüssen, wenn der Zugang zu Masken erleichtert werden könne, sagt die stellvertretende Generalsekretärin Kathrin Huber gegenüber dem Tages-Anzeiger. Die Gesundheitsdirektoren würden insbesondere die Abgabe an Personen unterstützen, für die der Maskenkauf finanziell schwierig sei. Aber noch lange nicht in allen Zentralschweizer Kantonen will man Masken vergünstigt zur Verfügung stellen, wie eine Umfrage von PilatusToday und Tele1 zeigt.

Handhabung gemäss Konferenz für Sozialhilfe

In den gemeindlichen Sozialdiensten des Kantons Zug wurde die Handhabung gemäss Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfohlen, erklärt die Leiterin des Sozialamts, Jris Bischof. Das bedeutet im Detail:

  • Personen in der Sozialhilfe können die Kosten für die Masken für den Arbeitsweg via situationsbedingte Leistung bei der zuständigen Gemeinde geltend machen.
  • Sonstige armutsgefährdete Personen, die aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe und keine Behinderung haben, werden aktuell auf Hilfswerke wie Caritas oder ähnliche hingewiesen. Die Caritas bietet Armutsbetroffenen in ihren Märkten eine Gratis-Maske an. Bis Anfang August stehen 100'000 Masken zur Verfügung.
  • In Asyl-Unterkünften werden die Masken entweder vom Amt beschafft, oder sie werden beim Vorweisen der Kaufquittung zurückerstattet. Vorausgesetzt, sie benützen den ÖV für die Arbeit oder Ausbildung.
  • In Institutionen für Menschen mit Behinderung empfiehlt der Kanton ihren Bewohnern Masken kostenlos abzugeben, wenn diese den ÖV nutzen müssen. Das Personal sowie Menschen mit einer Behinderung, die jedoch Privat wohnen und in einer sozialen Einrichtung einer Tätigkeit nachgehen müssen die Masken für den Arbeitsweg hingegen selbst besorgen.

Auf die direkte Abgabe oder den Versand von Masken an Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger verzichtet der Kanton nach dem Normalitätsprinzip. Sprich: Die breite Bevölkerung muss die Masken auch selbst besorgen.

Auch Luzern, Nidwalden und Schwyz halten sich an SKOS

Auch der Kanton Luzern orientiert sich an den Empfehlungen der SKOS und des Bundesamts für Sozialversicherungen, wie die Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Edith Lang, bestätigt. Für Sozialhilfe- oder AHV- / IV-Bezüger empfiehlt sie folgendes: «Bei einem Sozialdienst oder bei der Ausgleichskasse gemeldete Armutsbetroffene erhalten die Kosten für Hygienemasken vergütet, wenn sie den ÖV für den Arbeitsweg oder einen Arzttermin benutzen müssen», erklärt Edith Lang. Für Personen, die finanziell schwer über die Runden kommen, gibt es aktuell keine kostenlosen Schutzmasken. «Hygienemasken können aktuell zu einem geringen Preis angeschafft werden», meint Lang. Für Personen mit einem kleinen Einkommen verweist sie auf die Hilfswerke.

In Nidwalden orientiert man sich ebenfalls an der SKOS-Empfehlung, wonach die Masken den Armutsbetroffenen zusätzlich zum Sozialhilfebetrag vergütet werden sollen, wie Oliver Mattmann, Sprecher des Kantons Nidwalden, sagt. In Nidwalden sei der Betrag auf maximal 16 Franken pro Person und Monat begrenzt und hänge davon ab, ob der ÖV als Transportmittel für die Schule, Arbeit oder für einen Arzttermin genutzt werden muss.

Ähnlich sieht es im Kanton Schwyz aus, wie der Leiter Soziales, Patrick Schertenleib, bestätigt. Auch er verweist auf die Empfehlungen der SKOS. Gemäss diesen kann alternativ eine einmalige Pauschale für die Kosten von vier geprüften Stoffmasken pro Person ausgerichtet werden. «Es ist auch eine kostenlose Abgabe von geeigneten Masken durch die Sozialdienste denkbar», so Schertenleib.

Kein Handlungsbedarf in Obwalden und Uri

Im Kanton Obwalden sei die Maskenabgabe für Personen mit finanziellen Schwierigkeiten zurzeit nicht vorgesehen und wurde im Regierungsrat auch noch nicht diskutiert, sagt der Leiter des Gesundheitsdepartements, Patrick Csomor. «Eine Abgabe würde uns vor grosse logistische Probleme stellen. Zudem müssten die Masken zusätzlich eingekauft werden, da wir ausschliesslich Pandemiematerial für den Kanton eingelagert haben», so Gut.

Auch im Kanton Uri diskutiert man momentan nicht über eine kostenlose Abgabe von Schutzmasken, so der Stellvertretende Kanzleidirektor Adrian Zurfluh. Weitere Angaben machte der Kanton nicht.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 14. Juli 2020 15:10
aktualisiert: 14. Juli 2020 15:10