Neue Vormundschaftsbehörde für die Stadt Luzern
In der Stadt Luzern gibt es ab kommendem Jahr eine neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die neue Fachbehörde löst den Stadtrat als Vormundschaftsbehörde ab. Die Änderung wurde notwendig, da auf Beginn des nächsten Jahres das neue eidgenössische Erwachsenenschutzrecht in Kraft tritt. Es tritt an die Stelle des alten, 100-jährigen Vormundschaftsrechts. Verantwortlich für den Vollzug des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind neu die Kantone. Im Kanton Luzern schliessen sich die Gemeinden zu sechs regionalen Projekten zusammen, um den Kindes und Erwachsenenschutz zu organisieren. Die Stadt Luzern hat eine eigene Behörde. Die Kosten verdoppeln sich in der Stadt Luzern auf rund 4 Millionen Franken.