Meierskappel

Frau wegen Mord an Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Peter Helfenstein, 24. Januar 2024, 15:33 Uhr
Trotz verminderter Schuldfähigkeit ist die 48-Jährige wegen Mordes verurteilt worden.
© Keystone/PETER SCHNEIDER
Im luzernischen Meierskappel hat eine 48-jährige Frau vor bald vier Jahren ihre Mutter getötet. Nun wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Luzerner Kriminalgericht hat die Beschuldigte wegen Mordes schuldig gesprochen.

Im Januar 2020 besucht die Tochter ihre Mutter in Meierskappel. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Mutter stets alle Schulden übernommen und den Lebensstil ihrer Tochter finanziert. Damit wollte die Mutter nun aufhören – deshalb die Aussprache. Beim Treffen schüttet die Tochter ihrer Mutter unbemerkt ein Frostschutzmittel in den Kaffee. Die Mutter überlebt den Giftanschlag, vermacht ihr Vermögen von mindestens sechs Millionen Franken aber grösstenteils ihrem Lieblingsenkel. Drei Monate später rächt sich die Tochter dafür. Im April 2020 schlägt sie den Kopf ihrer Mutter mindestens 17-mal gegen eine Treppe und erstickt sie mit einem Kissen.

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Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Versuchter Mord durch Gift und vollzogenen Mord durch Erwürgen und stumpfe Gewalteinwirkung. So lautet das Verdikt des Luzerner Kriminalgerichts. Das Vorgehen der Tochter sei in beiden Fällen als besonders skrupellos zu werten und erfülle damit die Qualifikation eines «Mordes». Das Gericht verurteilte die Beschuldigte, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem muss sie sich psychotherapeutisch behandeln lassen. Ihr werden auch die Verfahrenskosten von knapp 85'000 Franken auferlegt.

Komplizin ebenfalls schuldig

Die Freundin der Beschuldigten soll sie am Tattag zum Haus des Opfers begleitet und dort auf sie gewartet haben. Nach der Tat soll sie der Hauptbeschuldigten beim Vernichten von blutiger Kleidung geholfen haben. Die Komplizin wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Sowohl die Haupttäterin als auch ihre Komplizin haben gegen das Urteil Berufung angemeldet.

(red./sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 23. Januar 2024 05:48
aktualisiert: 24. Januar 2024 15:33