Zahlungsstopps

Landeskirche Luzern stellt Vorgaben für Willisau und Adligenswil klar

Anita von Rotz, 29. September 2023, 11:30 Uhr
Die katholische Landeskirche des Kantons Luzern stellt die bürokratischen Abläufe der Zahlungen an das Bistum klar.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Kirchengemeinden Adligenswil und Willisau kündigten einen Zahlungsstopp der Gelder für das Bistum Basel – zu dem der Kanton Luzern gehört – an und fordern Massnahmen gegen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Nun schaltet sich die Landeskirche des Kantons Luzern ein.

Man verstehe die Wut und den Unmut der Kirchengemeinden im Kanton, heisst es bei der katholischen Landeskirche Luzern. «Wir unterstützen die Forderungen von Adligenswil und Willisau und sind auch der Meinung, dass sich schnell etwas ändern muss», sagte Synodalratspräsidentin Annegreth Bienz gegenüber PilatusToday und Tele 1 vergangene Woche.

Adligenswil und Willisau fordern:

1. Unabhängige Untersuchungen: Das heisst, keine «Abklärungen unter Kollegen». Die Untersuchungen müssen einer unabhängigen, nicht kirchlichen Stelle übertragen werden. Bis jetzt ist der Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, mit den Voruntersuchungen betraut.

2. Unabhängige Meldestelle: Es soll eine unabhängige, professionelle Ombudsstelle ausserhalb von kirchlichen Strukturen eingerichtet werden, bei welcher sich Opfer ohne Folgen für die Betroffenen melden können und die Meldungen professionell erfasst und überprüft werden.

3. Keine Aktenvernichtung: Sämtliche Dokumente sollen von einer unabhängigen Stelle aufbewahrt werden, zum Beispiel im Staatsarchiv.

4. Einsicht in Archive: Die Archive des Nuntius Martin Krebs müssen geöffnet werden.

Der Kirchenrat Adligenswil ruft ausserdem alle Kirchgemeinden in der Schweiz auf, seinem Beispiel zu folgen – und rechnet vor, dass dem Bistum Basel 3,8 Millionen Franken entzogen werden könnten, würden die Landeskirchen aller zehn Bistumskantone mitmachen. «Der Bischof könnte dadurch seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen», steht in einem Schreiben der Kirchengemeinde. Im Kanton Luzern liefert die Landeskirche gemäss Medienmitteilung ein Prozent der Einnahmen aus den Kirchensteuern an das Bistum Basel ab.

Quelle: Tele 1

Abläufe der Zahlungen klar geregelt

Nun äussert sich die katholische Landeskirche des Kantons Luzern ebenfalls mit einem Schreiben an die Kirchengemeinden, welches nun den Medien vorliegt. Sie verweist darin auf die Abläufe bei der Festlegung der Beiträge an das Bistum Basel. Diese Beiträge sind jährlich Teil des Voranschlages der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern. Die Synode, das 100-köpfige Kirchenparlament, legt die Höhe der Bistumsbeiträge fest.

Zusammen mit dem Voranschlag beschliesse die Synode zudem über die gesamten Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche. Die Beiträge an das Bistum sind ein Teil davon. Es liege also nicht in der Kompetenz der Kirchengemeinden, darüber zu entscheiden.

Gelder von diesem Jahr bereits überwiesen

Dieses Jahr sind es 1,14 Millionen Franken, welche die Luzerner Landeskirche dem Bistum zahlt. Ihren Anteil haben die Kirchgemeinden über ihre Beiträge an die Landeskirche bereits bezahlt. «Das Geld fliesst dieses Jahr fix ans Bistum. Unabhängig von den Entscheiden von Adligenswil und Willisau», sagt Bienz gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Bienz stellt zudem klar: «Die Kirchengemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge gemäss dem Steuersatz von 0,021 Einheiten zu zahlen – und zwar bedingungslos.» Ob es also für Adligenswil und Willisau Konsequenzen nach sich ziehen wird, wenn sie die Beiträge tatsächlich zurückbehalten werden, ist gut möglich. Man sei im Gespräch mit den Kirchengemeinden.

Entscheid fällt in anderthalb Monaten

Entschieden wird am 8. November. Dann beschliesst die Synode das Budget für das Jahr 2024 und die Beiträge der Kirchengemeinden an die Landeskirche. Jene an das Bistum sind Teil davon. Ob die Landeskirche eine Anpassung bei den Beiträgen machen wird, könne Bienz noch nicht sagen. Es werde aber sicher ein Diskussionspunkt sein.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 29. September 2023 11:30
aktualisiert: 29. September 2023 11:30