Sexueller Missbrauch

Luzerner Regierung sieht bei Missbräuchen Kirche in der Pflicht

6. Februar 2024, 08:00 Uhr
Die katholische Pfarrkirche St. Martin in Adligenswil LU. Dort hatte die Kirchgemeinde als Reaktion auf die Missbrauchsfälle den Kirchensteueranteil für das Bistum zurückgehalten. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Regierung sieht keine Handhabe, wegen den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche aktiv zu werden. Aus rechtlicher Sicht habe sie keine Möglichkeit, um gegenüber der Landeskirche oder dem Bistum einzugreifen, erklärte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat.

Das historische Seminar der Universität Zürich hatte im Herbst 2023 über 1000 Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche der Schweiz seit der Mitte des 20. Jahrhunderts dokumentiert. Die Kirche sei damit in eine Krise geraten, und viele Luzernerinnen und Luzerner würden ihre Legitimität in Frage stellen, erklärte Kantonsrätin Sofia Galbraith.

Sozialdemokratin sieht Kanton in der Pflicht

Die Sozialdemokratin sieht deswegen den Kanton in der Pflicht, sich mit «einer für ihn wichtigen Partnerin und einer anerkannten Landeskirche» auseinanderzusetzen. So wollte sie von der Regierung wissen, ob sie gegenüber der Kirche und dem Bistum vertragliche oder andere «Hebel» habe, um die Einhaltung elementarer Opferrechte und Menschenwürde oder eine konsequente Missbrauchsahndung einzufordern.

Der Luzerner Regierung sind gemäss ihren Angaben aber die Hände gebunden. Die Landeskirche sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, erklärte sie in einer am Montag publizierten Antwort. Die Verträge beruhten auf historischen Ereignissen wie der Enteignung von Kirchengütern. Sie stünden in keinem Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen und könnten auch nicht geändert werden.

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Opferberatungsstelle

Die Luzerner Regierung führte zudem aus, dass es keinen regelmässigen institutionalisierten Austausch zwischen ihm und der römisch-katholischen Landeskirche oder der Bistumsleitung gebe. Sie sehe die Aufarbeitung in der Zuständigkeit der römisch-katholischen Kirche.

Von Seiten des Kantons steht den Opfern gemäss der regierungsrätlichen Antwort die kantonale Opferberatungsstelle zur Verfügung. Diese biete Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation und bei der Durchsetzung der Opferrechte im Straf- und Opferhilfeverfahren. Der Kanton sorge ferner für die Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner, damit Missbräuche so weit wie möglich verhindert werde könnten.

(sda)

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Februar 2024 08:00
aktualisiert: 6. Februar 2024 08:00