Emmenbrücke

Partnerin mit 65 Messerstichen getötet: Mann zu 20 Jahren Haft verurteilt

, Melissa Steuri, 10. November 2023, 10:37 Uhr
Der Messerstecher von Emmenbrücke wird verurteilt.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
In Emmenbrücke soll ein Mann im Jahre 2021 seine Partnerin mit 65 Messerstichen getötet haben. Nun wurde er zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Beschuldigten wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Die Forderungen könnten nicht gegensätzlicher sein. So plädierte die Anklage auf Mord, die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Die Richterin nahm ausführlich Stellung zur Untersuchung und den verschiedenen Anträgen der Verteidigung. Sie lehnte die Urteilsunfähigkeit des Angeklagten ab. Es gäbe keine Zweifel an der Verwertbarkeit seiner Aussagen nach der Tat. «Er hat damals ohne Schwierigkeiten ausgesagt und wurde psychiatrisch betreut. Er hat nicht verwirrt gewirkt», so die Richterin.

Schuldig wegen Mordes

Der Verurteilte hörte ihr zu. Er wirkte bei gewissen Aussagen sehr angespannt. Immer wieder unterbrach er die Richterin und musste zurechtgewiesen werden.

Schlussendlich folge das Gericht grundsätzlich der Anklage, hielt die Richterin fest. Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung sei erfüllt. Der Beschuldigte habe «immense Gewalt» angewandt. Er habe danach getrachtet, das Leben des Opfers auszulöschen. Die Rede ist von einem Blutrausch. Der 36-Jährige sei wegen Mordes schuldig zu sprechen. Eine Notwehr habe es nicht gegeben.

20 Jahre ins Gefängnis

Seine Tat wurde dem 36-Jährigen nun zum Verhängnis. «Er hat das Opfer mit dem Messer zielgerichtet angegriffen», erklärt die Richterin. «Er gab dem Opfer keine Chance. Die Frau muss Todesangst erlitten haben und qualvoll gestorben sein.» Für so einen brutalen Femizid gäbe es kein Pardon, betonte die Richterin weiter. Das Gericht verurteilt den Schweizer zu insgesamt 20 Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was ist passiert?

Der angeklagte Schweizer soll am 8. Juli 2021 in Emmenbrücke eine Frau getötet haben. Der Sportlehrer erstach die 29-Jährige aus dem Tessin mutmasslich mit 65 Messerstichen. Sie war die Mutter von drei Kindern, als Fitnesstrainerin aktiv und in Honduras aufgewachsen.

Quelle: PilatusToday

Mutmasslicher Täter habe Erinnerungsverlust

Vor etwas mehr als zwei Wochen startete der Prozess gegen den 36-Jährigen Schweizer. Der Mann habe während eines Grossteils des Tathergangs eine Bewusstseinstörung gehabt, erzählt er vor den Richtern. Auch sei er körperlich sehr geschwächt gewesen – beides aufgrund einer Long-Covid-Erkrankung. Er erinnere sich nur an den Streit mit seiner Partnerin am Morgen der Tat.

Diese habe nicht akzeptieren können, dass er die gemeinsame Reise nach Honduras zum Besuch ihrer Eltern aufgrund seiner Erkrankung nicht antreten konnte. Beim Streit sei seine Partnerin aggressiv geworden und habe ihn ins Gesicht geschlagen.

Daraufhin soll seine Partnerin ein Messer aus der Schublade genommen haben und gerade als sie auf ihn einstechen wollte, gelang es dem damals 33-Jährigen, ihren Körper von sich wegzudrehen, so der Beschuldigte vor Gericht. Er habe versucht, aus der Wohnung zu flüchten, doch seine Partnerin habe ihm den Weg abgeschnitten und die Haustür abgeschlossen. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.

Von den Richtern auf die insgesamt 65 Messerstiche am ganzen Körper angesprochen, machte der Beschuldigte seine Erinnerungslücke geltend. Er nehme jedoch an, aus einem «Schrecken» herausgehandelt zu haben. Auch müsse er sich wohl mit aller Energie verteidigt haben.

Gericht widerspricht der Ansicht

An der Urteilseröffnung vom Donnerstag ging die Richterin nochmals auf das mutmasslich aggressive Verhalten des Opfers ein. «Die Verteidigung stellt das Opfer als Aggressorin dar. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Opfer gewalttätig war», betonte die Richterin. Der mutmassliche Täter schüttelte bei der Aussagen der Richterin immer wieder den Kopf und murmelte leise vor sich hin.

Geld für Kinder des Opfers

Neben den 20 Jahren Gefängnis soll der Verurteilte der Forderung nach Schadenersatz nachkommen. Deshalb werde er verpflichtet, den minderjährigen Kindern einen Schadenersatz in der Höhe von 10'857 und eine Genugtuung von insgesamt 210'000 Franken zu bezahlen.

Berufung wahrscheinlich

Am Ende der Urteilsverkündigung enervierte sich der Beschuldigte über das Gericht und versuchte, die Richterin in eine Diskussion zu verwickeln. Sie liess sich nicht darauf ein. Der Beschuldigte sieht sich weiterhin als Opfer und ist sich keiner Schuld bewusst. Alles andere als ein Weiterzug des Urteils wäre eine Überraschung.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 9. November 2023 15:50
aktualisiert: 10. November 2023 10:37