Hochwasserschutz und Renaturierung

Reussprojekt: Kantonsgericht weist Beschwerden ab

28. Februar 2024, 10:43 Uhr
So könnte die Renaturierung der Reuss in Gisikon aussehen. Das Kantonsgericht hat vier Beschwerden gegen das Projekt zurückgewiesen..
© Kanton Luzern
Das Kantonsgericht hat die Beschwerden von vier Grundeigentümern gegen das Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt Reuss abgewiesen. Es hält das Projekt für angemessen und verhältnismäßig.

Mit dem Projekt will der Kanton Luzern das Reusstal langfristig von Hochwasser schützen. Im August 2005 war es dort zu grossflächigen Überschwemmungen gekommen. Gegen das Projekt wurden sowohl von Grundbesitzern als auch von Umweltverbänden Beschwerden eingereicht. Die Enteignung landwirtschaftlicher Flächen und der Verlust an Fruchtfolgeflächen seien für den Hochwasserschutz jedoch notwendig, schreibt das Luzerner Kantonsgericht in einer Mitteilung.

Öffentliche überwiegen private Interessen

Das Projekt trage den Schutz- und Lebensinteressen von Menschen, Tieren und Pflanzen und den wirtschaftlichen Anliegen Rechnung, so das Kantonsgericht weiter. Die Luzerner Kantonsregierung habe die Projektbewilligung unter Festlegung der erforderlichen Auflagen in überzeugender Weise begründet.

Das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und an der Revitalisierung überwiegen das private Interesse der Grundeigentümer. Die Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Existenz würden dabei berücksichtigt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden.

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Auch Umweltverbände haben Beschwerden eingereicht

Damit ist das letzte Wort zur Projektumsetzung jedoch noch nicht gesprochen: Weitere Beschwerden von sechs Umweltverbänden gegen das Projekt sind derzeit beim Bundesgericht hängig.

(ejo/sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 28. Februar 2024 10:42
aktualisiert: 28. Februar 2024 10:43