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Staatsanwaltschaft will Strafbefehl gegen Alpstaeg erlassen

FCL

Staatsanwaltschaft will Strafbefehl gegen Alpstaeg erlassen

2. Mai 2024, 18:15 Uhr
Berhard Alpstaeg hat Post von der Staatsanwaltschaft Luzern gekriegt. Diese will einen einseitigen Strafbefehl gegen ihn erlassen.
© Luzerner Zeitung/Pius Amrein
Die Staatsanwaltschaft Luzern will gegen Bernhard Alpstaeg einen einseitigen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen. Dieser wehrt sich nun vor Gericht.

Am Donnerstag wurde Alpstaeg von der Luzerner Staatsanwaltschaft brieflich darüber informiert, dass sie einen einseitigen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen will. Der FCL-Aktionär verkündet via Sprecher Wigdorovits, dass er diesen Strafbefehl nicht akzeptieren und den Fall vor Gericht ziehen werde.

«Materiell und rechtlich gibt es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund», erklärt der Sprecher. «In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Bernhard Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden.»

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 2. Mai 2024 18:15
aktualisiert: 2. Mai 2024 18:15