Kündigungstermine und Kündigungsform
Was ist bei der Kündigung der Krankenkasse zu beachten?
Im Herbst haben die Krankenversicherungen in der Schweiz viel zu tun. Tausende von Menschen wechseln ihre Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung rechtzeitig beim Krankenversicherer eintrifft. Folgende Kündigungstermine sind in der Schweiz verbindlich:
- Die Kündigung für die Grundversicherung muss bis am 30. November bzw. dem letzten Arbeitstag im November (in diesem Jahr also bis am 28. November 2014) bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
- Für die Kündigung der Zusatzversicherung gibt es verschiedene Regelungen, die hier aufgeführt sind.
Bei der Form der Kündigung empfiehlt es sich, diese schriftlich mittels eingeschriebenem Brief zu senden. So kann man die Kündigung auf jeden Fall belegen. Wichtig ist zudem, dass die Kündigung von jedem Mitglied selbst und handschriftlich unterschrieben wird.
Über dieses Thema berichtet Radio Pilatus am Mittwoch, 22. Oktober 2014 um 12.45 Uhr.
8. März 2020 - 16:55
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