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Vernetzt: Was du über «Aliexpress» und Co. wissen solltest

Vernetzt: Was du über «Aliexpress» und Co. wissen solltest

14. August 2018, 11:05 Uhr
Schnäppchenjagd macht nicht nicht alle glücklich und stösst auf Widerstand

Das Shoppen bei Onlinehändlern wie AliExpress erfreut sich weltweiter Beliebtheit. Weniger Freude daran haben hiesige Anbieter. Doch auch für die Kunden der chinesischen Plattformen kann die Schnäppchenjagd durchaus zum Frust werden.

Tausende von Kleinsendungen aus China treffen täglich in der Schweiz ein. Online-Warenhäuser wie Aliexpress machen den Schweizer Anbietern immer mehr Bauchweh. Denn: Der Weltpostverein stuft China (noch) als Entwicklungsland ein. Deshalb profitieren die chinesischen Shops von einem Spezialtarif und können die sonst schon günstige Ware besonders billig ins Ausland liefern. Doch wenn es um Lieferfristen, Qualität, Garantieansprüche und eine problemlose Abwicklung geht, haben hiesige Anbieter im Vergleich dazu durchaus noch einige Trümpfe im Ärmel.

Mehrere Wochen für Lieferung und keine Garantie

Denn so richtig Freude macht das Shoppen bei chinesischen Anbietern nicht unbedingt immer. Erstens dauert es oftmals Wochen, bis die Bestellungen eintreffen, man weiss vorab nicht so genau von welcher Qualität die Produkte sind und eine Schweizer Garantie drauf gibt es auch nicht. Noch ärgerlicher: Es kann sein, dass es schon vor dem Erhalt der Bestellung Probleme gibt. Denn es kann sein, dass der Schweizer Zoll die Ware beanstandet. Dies passiert dann, wenn etwa der Wert der Ware vom Verkäufer falsch deklariert ist, damit der Kunde keine Gebühren bezahlen muss. Hier gut zu wissen: Die Schweizer Mehrwertsteuer fällt erst ab einem Bestellwert von 65.00 Franken an.

Gefälschte oder nachgemachte Artikel werden vom Zoll eingezogen

Weiter muss man bei Waren aufpassen, die möglicherweise gefälscht oder nachgemacht sind. Ausserdem müssen Smartphones, Notebooks und Co. das CE-Kennzeichen zur Produktesicherheit tragen. Ansonsten dürfen die Produkte nicht eingeführt werden und der Zoll kann sie einziehen. Laut dem Beobachter kann er zudem den entsprechenden Markeninhaber benachrichtigen. Sollte sich danach ein Anwalt melden, muss man ihm und auch dem Zoll mitteilen, dass man mit der Vernichtung der gefälschten Artikel selbstverständlich einverstanden ist. Im allerdümmsten Fall verlierst du den bezahlten Betrag für die Bestellung, aber es entstehen gemäss Beobachter keine weiteren Kosten.

Geld zurück und Massnahmen gegen Händler

Allerdings muss man auch sagen, dass die Zufriedenheit der Kunden etwa für Aliexpress sehr wichtig ist. Stimmt etwas nicht, kommt ein Paket nicht an oder ist man mit der Lieferung nicht zufrieden, kann man das einfach melden. Im Falle, dass ein Paket nicht angekommen ist, wird der bezahlte Betrag von Aliexpress komplett zurückerstattet - inklusive Versand! Dies hat damit zu tun, dass das überwiesene Geld zuerst bei Aliexpress bleibt und erst an den Verkäufer geht, sobald der Käufer die Ankunft des Paketes sowie seine Zufriedenheit mit dem Inhalt bestätigt hat.

Verkäufer fürchten schlechte Bewertungen

Sollte sich ein Händler nicht korrekt verhalten haben, so prüft Aliexpress zudem Massnahmen gegen diesen. Und genau deshalb geben sich auch die Händler Mühe. Sie wollen schliesslich weder schlechte Bewertungen, noch sonst Probleme bekommen. Bevor man also einen Streitfall eröffnet, sollte man zuerst den Verkäufer etwa über ein nicht erhaltenes Paket informieren. Dieser dürfte grosses Interesse an einer Lösung haben.

Widerstand in der Schweiz in Wirtschaft und Politik

Das muntere Online-Shopping in China dürfte in der Schweiz also vorderhand weiter zulegen. Alleine Aliexpress hat 2017 den Umsatz hierzulande auf 280 Millionen Franken verdoppelt. Es gibt allerdings auch Widerstand, insbesondere wegen den Sondertarifen beim Postversand für chinesische Anbieter. Hierzu hat etwa die Migros im Frühling gefordert, dass Container mit falsch deklarierter Importware an die chinesische Post retourniert werden. Auch hat der Nationalrat einen Vorstoss für «Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler» angenommen und der Bundesrat will einen Bericht dazu ausarbeiten.

Neues Mehrwertsteuer-Gesetz ab 2019

Klären soll die Situation das neue Mehrwertsteuer-Gesetz, welches 2019 in Kraft tritt. Ab dann sollen chinesische Versandhändler mit einen Umsatz ab 100'000 Franken generell steuerpflichtig werden, so das SRF-Magazin Eco. Gesetze alleine werden es aber wohl nicht richten. Deshalb rüsten Schweizer Anbieter wie Digitec, Brack und Co. derzeit auf.

veröffentlicht: 14. August 2018 11:05
aktualisiert: 14. August 2018 11:05