Gefährlicher Boom

Das musst du beim E-Trotti-Fahren beachten

Julian Eicher, 14. April 2024, 12:00 Uhr
Velohelm aufsetzen: Eine Frau auf einem E-Trottinett handelt nach den Empfehlungen der Polizei. (Archivbild)
© KEYSTONE/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE
Die Sonne scheint, es ist angenehm warm: Perfekt, um vom ÖV aufs E-Trotti umzuschwenken. Die leisen und abgasfreien Zweiräder sind im Frühling und Sommer besonders beliebt. Gleichzeitig sorgen sie sicherheitstechnisch immer wieder für Diskussionen. Jüngst auch in der Zentralschweiz: Die Polizeikorps geben jetzt Tipps, wie du sicher mit dem E-Trotti unterwegs bist.

Ob in den Städten spontan per App eins ausleihen oder in ländlichen Gebieten per Mausklick selbst eins anschaffen: E-Trottis erobern die ganze Schweiz. Und sorgen gleichzeitig immer wieder für Diskussionsstoff: Gefährte liegen in den Innenstädten herum, die Anzahl Unfälle mit Schwerverletzten steigt.

So hat sich beispielsweise Anfang März dieses Jahres in Gisikon eine Kollision zwischen einem E-Scooter und einem Fahrrad ereignet. Beide beteiligten Personen zogen sich Verletzungen zu. Ein weiteres Beispiel ereignete sich im Mai vergangenen Jahres. Die Luzerner Polizei stoppte damals ein E-Scooter Fahrer, welcher mit 55 km/h unterwegs war.

Hinzu kommt, dass nebst mehr Unfällen immer häufiger mit E-Trottis gegen das Gesetz verstossen wird. Dies haben auch die Polizeikorps in der Vergangenheit immer wieder festgestellt.

E-Trottinette darf man laut Gesetz erst ab 16 Jahren fahren. 14- bis 16-Jährige dürfen sie benutzen, wenn sie einen Mofa-Führerausweis (Kategorie M) haben.

E-Trotti ist kein Kickboard

Gerade an Schulen kommt es allerdings immer wieder vor, dass Jüngere unberechtigterweise den Schulweg mit E-Trotti bestreiten. «Zwischen der siebten und neunten Klasse sind E-Scooter in der Schule ein Thema. Dort geht es jeweils darum, die Kinder diesbezüglich zu sensibilisieren», sagt der Mediensprecher der Luzerner Polizei, Yanik Probst, gegenüber PilatusToday.

Weiter würden viele Personen das E-Trotti mit dem gewöhnlichen Kickboard verwechseln und auf dem Trottoir fahren: «Ein E-Trotti wird juristisch wie ein E-Bike behandelt», so Probst weiter. Demnach gehören diese auf die Strasse und haben sich genau so an Regeln zu halten wie alle anderen Fahrzeuge auf den Schweizer Strassen.

So geht es

Damit mehr Klarheit darüber herrscht, wie das Fahren mit E-Trottinetten geht, haben die Zentralschweizer Polizeikorps gemeinsam ein Merkblatt erstellt. Gemäss Strassenverkehrsrecht gilt für die E-Trottis dasselbe wie für die E-Bikes:

  • E-Trotti darf man nicht auf dem Trottoir fahren. Es muss auf Radwegen und Radstreifen gefahren werden – falls diese nicht vorhanden sind, ist der rechte Strassenrand zu benutzen.
  • Die Verhaltensweise im Verkehr ist wie beim Velofahren: Richtungswechsel muss man per Handzeichen angeben.
  • Das E-Trotti benötigt Bremsen, Vorder- und Rücklichter und eine Klingel.
  • Das Fahren mit Licht ist auch tagsüber obligatorisch.
  • Man darf nicht zu zweit fahren.
  • Das E-Trotti darf nicht schneller als 20 km/h auf der Strasse fahren. Ausserdem darf die Leistung des Motors nicht mehr als 500 Watt betragen.
  • Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf kein Fahrzeug führen.
  • Ein Kontrollschild benötigt man nicht.
  • Ein Helm ist ebenfalls nicht zwingend, wird aber von der Polizei empfohlen.
Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 14. April 2024 12:00
aktualisiert: 14. April 2024 12:00