Kantonsgericht bestätigt

Bombendroher der Mall of Switzerland muss nicht länger ins Gefängnis

8. Juli 2022, 11:55 Uhr
Die Mall of Switzerland in Ebikon musste nach der Drohung evakuiert werden.
© Luzerner Zeitung/Pius Amrein
Das Luzerner Kantonsgericht bleibt dabei. Der als «Bombendroher der Mall of Switzerland» bekannte Mann muss nur ein Jahr ins Gefängnis. Es hat das Urteil des Kriminalgerichts in weiten Teilen bestätigt.

Er sorgte 2018 als «Bombendroher der Mall of Switzerland» für Schlagzeilen, nachdem seine Telefonanrufe zur Evakuation des Ebikoner Einkaufszentrums geführt hatten. Dafür, und weil er kurz darauf mit einer erneuten Bombendrohung die Luzerner Polizei erpresste, bestrafte ihn das Kriminalgericht mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten – ein Jahr davon unbedingt. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Sie forderte sechs Jahre Haft. Die Berufungsverhandlung fand Ende Juni statt.

Nun liegt das unbegründete, noch nicht rechtskräftige Urteil vor: Im Wesentlichen bestätigt das Kantonsgericht das vorinstanzliche Urteil. Es bleibt dabei, dass der Beschuldigte für ein Jahr hinter Gitter muss, berichtet die «Luzerner Zeitung». Die bedingte Haftstrafe erhöht das Gericht hingegen leicht um drei Monate auf zwei Jahre.

Wie schon das Kriminalgericht spricht auch das Kantonsgericht den 41-Jährigen unter anderem wegen mehrfacher versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen schuldig. Betreffend Schreckung der Bevölkerung fällt der Schuldspruch trotz höherer Gesamtstrafe etwas milder aus; die Zweitinstanz redet bloss von versuchter Schreckung der Bevölkerung. Das begründete Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Quelle: Luzerner Zeitung
veröffentlicht: 8. Juli 2022 11:22
aktualisiert: 8. Juli 2022 11:55