Bundesgericht friert Umbau des Hotelkomplexes auf Bürgenstock ein
Der Beschluss der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung bewirkt, dass das Zulassungsverfahren für den Umbau bis zur Entscheidung in der Sache eingefroren wird. Das Bundesamt für Justiz hatte den Entscheid der Justiz- und Sicherheitsdirektion Nidwalden angefochten, welche den Ersatz von Kochnischen durch richtige Küchen in den Wohnungen des Wohnheims erlaubte.
Im März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden die Beschwerde des Bundesamts für Justiz bereits teilweise gutgeheissen. Es entschied, dass die von der Justiz- und Sicherheitsdirektion gestellten finanziellen Bedingungen nicht ausreichten, um die Bewohner dazu zu bewegen, ihre Mahlzeiten im Hotel zu bestellen.
Mehr Garantien
Vor dem Bundesgericht ging das Bundesamt für Justiz noch weiter. Es verlangt, dass die Eigentümer oder Mieter den Hotelmanager mit der Bewirtschaftung der Wohneinheiten beauftragen müssen, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.
Das Bürgenstock Resort besteht aus rund 30 Gebäuden, darunter vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Wohneinheiten, die auf mehrere Gebäude verteilt sind. Es wird vom Staatsfonds von Katar finanziert und unterliegt der Lex Koller, die den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland einschränkt.
Da die Nachfrage nach diesen Wohnungen derzeit sehr gering ist, wollten die Eigentümer des Komplexes sie mit einer richtigen Küche ausstatten, um sie besser verkaufen zu können. Das Bundesamt für Justiz lehnte dies ab, da es befürchtete, dass diese Änderung den Hotelcharakter der Wohnungen, der nach Lex Koller notwendig ist, um den Verkauf an Ausländer zu ermöglichen, infrage stellen und sie in echte Ferienwohnungen verwandeln würde.
(red./sda)
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